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Article · Saturday, October 3, 2026

HR und Arbeitswelt · Branchen-Briefing

Die drei wichtigsten Stories, die HR und Arbeitswelt heute prägen, geschrieben für jemanden, der bereits in der Branche arbeitet: Regulierung, M&A, neue Marktteilnehmer, wichtige Filings und Präzedenzfälle. Fachpublikation (z.B. Fachpresse, Behördenquelle, Gerichtsakten) direkt zitieren, damit ich nachrecherchieren kann.

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HR und Arbeitswelt · Branchen-Briefing
Saturday, October 3, 2026
HR und Arbeitswelt · Branchen-Briefing

Schweizer Höchstgericht klärt Lohnschutz – und eine deutsche Kammer schockt mit Intimverletzung

1 min read

Schweizer Lohnschutz-Urteile

Schweizer Gericht verbietet Lohnverrechnung bei Familienzulagen.

Das Bundesgericht hat in Urteil 4A_240/2026 vom 1. September 2026 entschieden, dass Arbeitgeber ausstehende Familienzulagen nicht einfach mit offenen Darlehensschulden verrechnen dürfen [Quelle: Arbeitsrecht Aktuell]. Gleichzeitig klärte es: mangelhafte Arbeit oder befürchtete Kundenrückforderungen rechtfertigen keinen Lohnstopp – Arbeitnehmer schulden Leistung, nicht garantierten Erfolg. Diese Linie stärkt Lohnansprüche gegen betriebswirtschaftliche Entschuldigungen.

Deutsche HR-Teams sollten ihre Verrechnungsklauseln überprüfen, falls sie Schweizer Arbeitnehmer beschäftigen.

Intimbereich: 8.000-Euro-Strafe

Heimliche Toilettenvideos kosten Arbeitgeber nun deutlich.

Das Arbeitsgericht Weiden sprach am 16. April 2026 (Az. 1 Ca 569/25) einer Mitarbeiterin 8.000 Euro Entschädigung zu, nachdem ihr Arbeitgeber sie monatelang nackt auf der Damentoilette gefilmt hatte [Quelle: Arbeitsrecht Siegen]. Das Gericht stützte sich auf Verletzung der arbeitsvertraglichen Nebenpflicht zum Schutz des Persönlichkeitsrechts (§ 280 BGB) und vorsätzliche unerlaubte Handlung (§ 823 BGB). Entscheidend waren der sexuelle Beweggrund, das planmäßige monatelange Vorgehen, mehrfache Speicherung und die Ausnutzung des Machtverhältnisses.

Die Absicht zur Verbreitung ist nicht nötig – der Ort allein reicht.

Arbeitszeit- und Datenschutztrends

Arbeitsrecht verschärft sich durch Rechtsprechung und Gesetz.

Das Bundesarbeitsgericht und der Europäische Gerichtshof treiben die Arbeitszeiterfassung voran – elektronische Systeme werden zur Norm für Audit-Trails bei täglichen Arbeitszeiten, Überstunden und Ruhezeiten [Quelle: aas Seminare]. Parallel gewinnen Datenschutzpflichten und Whistleblower-Schutz an Schärfe – Betriebsräte erhalten neue Mitbestimmungsrechte. Krankheitskündigung und Kündigungsschutz folgen restriktiven neuen Standards.

Payroll-Systeme ohne digitale Erfassung werden zum Haftungsrisiko.

Sources
Arbeitsrecht-Aktuell
Arbeitsrecht-Aktuell
4 hours ago ... Mit dieser Konstellation befasste sich das Bundesgericht im Urteil 4A_240/2026 vom 1. September 2026. Ausstehende Familienzulagen von...
arbeitsrecht-aktuell.ch
AI Summary

Das Bundesgericht hat sich in mehreren aktuellen Entscheidungen mit zentralen arbeitsrechtlichen Fragen befasst. Im Urteil 4A_240/2026 vom 1. September 2026 prüfte es, ob Arbeitgeber ausstehende Familienzulagen mit offenen Darlehensschulden verrechnen dürfen. Eine weitere Präzedenzentscheidung klärte, dass mangelhafte Arbeit oder befürchtete Kundenrückforderungen nicht ohne Weiteres einen Lohnstopp rechtfertigen, da Arbeitnehmende Arbeitsleistung und nicht garantierten wirtschaftlichen Erfolg schulden. Das Arbeitsgerichtsbarkeitsverfahren vor dem Arbeits­gericht Bülach (14. Oktober 2026) verdeutlichte prozessuale Hürden beim Kostenvorschuss, ebenso wie die Bundesgerichtsentscheidung zur versehentlich zugesprochenen Parteientschädigung an eine unterlegene Lernende. Weitere relevante Gerichtsentscheidungen behandeln die Zulässigkeit von Arbeitszeugnissen ab dem ersten Krankheitstag sowie die Voraussetzungen für die Gültigkeit nachvertraglicher Konkurrenzverbote, wonach die schriftliche Vereinbarung allein nicht ausreicht – das Arbeitsverhältnis selbst muss bestimmte Kriterien erfüllen.

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Fresh Up Arbeitsrecht - aas Seminare
Fresh Up Arbeitsrecht - aas Seminare
4 hours ago ... Aktuelle Rechtsprechung zum Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht. Mit den neuesten Entscheidungen aus 2026 und 2027. Neue Entscheidungen zu Arbeitszeit und ...
aas-seminare.de
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Das Arbeitsrecht befindet sich durch arbeitsgerichtliche Rechtsprechung und gesetzliche Änderungen fortlaufend im Wandel. Aktuelle Neuerungen betreffen besonders das Arbeitszeitrecht, den Datenschutz und den Whistleblower-Schutz mit Auswirkungen auf die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats. Die Rechtsprechungsentwicklung von BAG und EuGH zeigt aktuelle Entwicklungen zur elektronischen Arbeitszeiterfassung, täglichen Arbeitszeiten, Überstunden und Ruhezeiten sowie zur krankheitsbedingten Kündigung und zum Kündigungsschutzrecht.

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Heimliche Toilettenvideos: Geldentschädigung zugesprochen
Heimliche Toilettenvideos: Geldentschädigung zugesprochen
7 hours ago ... ... Gerichtsentscheidungen. Einen solchen Grundsatz konnte die Kammer den angeführten Entscheidungen nicht entnehmen. Eine Unterlassungsklage hätte den bereits ...
arbeitsrechtsiegen.de
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Das Arbeitsgericht Weiden hat am 16.04.2026 (Az. 1 Ca 569/25) einer früheren Mitarbeiterin einer Musik-Bar wegen heimlicher Videoaufnahmen auf der Damentoilette eine Geldentschädigung von 8.000 Euro zugesprochen. Der Arbeitgeber hatte monatelang zwischen Oktober 2022 und November 2023 die Mitarbeiterin nackt gefilmt, ohne ihr Wissen. Das Gericht bejahte eine schwerwiegende Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts und stützte die Entschädigung auf § 280 Abs. 1 BGB (Verletzung der arbeitsvertraglichen Nebenpflicht zum Schutz des Persönlichkeitsrechts) und § 823 Abs. 1 BGB (vorsätzliche unerlaubte Handlung). Entscheidend für die Höhe der Entschädigung waren nach Auffassung des Gerichts der sexuelle Beweggrund des Arbeitgebers (eigene sexuelle Erregung), das planmäßige und monatelange Vorgehen mit mehrfacher Speicherung auf verschiedenen Medien, der Versuch zur Beweisvernichtung nach Entdeckung sowie die Ausnutzung des Arbeitsverhältnisses und der besonderen Schutzbedürftigkeit von Intimräumen. Das Gericht verwarf die Argumente des Arbeitgebers, dass keine Entschädigung fällig sei, weil die Aufnahmen nicht verbreitet wurden oder weil die Mitarbeiterin keine konkreten psychischen Folgeschäden nachgewiesen hatte. Eine im Strafverfahren auferlegte Bewährungsauflage zur Zahlung von 1.600 Euro mindert die zivilrechtliche Entschädigung nur um tatsächlich geleistete Beträge, nicht um die bloße Verpflichtung.

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