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Article · Monday, July 13, 2026

HR und Arbeitswelt · Branchen-Briefing

Die drei wichtigsten Stories, die HR und Arbeitswelt heute prägen, geschrieben für jemanden, der bereits in der Branche arbeitet: Regulierung, M&A, neue Marktteilnehmer, wichtige Filings und Präzedenzfälle. Fachpublikation (z.B. Fachpresse, Behördenquelle, Gerichtsakten) direkt zitieren, damit ich nachrecherchieren kann.

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HR und Arbeitswelt · Branchen-Briefing
Monday, July 13, 2026
HR und Arbeitswelt · Branchen-Briefing

A1-Compliance wird Routine, Elternzeitschutz überlagert Probezeit, Kita-Bonus bleibt Mangelware

2 min read

A1-Reform: Day-One-Compliance ab 2028

Die EU zentralisiert A1-Bescheinigungen und verschärft Kontrollpflichten.

Mit der Reform der Sozialversicherungskoordination (politische Einigung April 2026) treten ab 2028 drastische Änderungen in Kraft [Quelle: Forvis Mazars]. Neu sind die 3-Tage-Regel (maximal drei aufeinanderfolgende Arbeitstage innerhalb von 30 Tagen gelten als Ausnahme) und eine explizite Definition von Geschäftsreisen. Die A1-Bescheinigung muss künftig vor Reiseantritt beantragt werden – nachträgliche Beantragungen werden stark eingeschränkt. Global-Mobility-Teams müssen von reaktiven zu proaktiven Compliance-Prozessen übergehen: Klassifizierung, Planung, Tracking und Dokumentation werden erheblich aufwendiger.

Unbeabsichtigte Betriebsstättenbegründungen im Ausland drohen mit Steuernachzahlungen und erweiterten Kontrollpflichten.

Elternzeitschutz: Kettenwirkung schließt Kündigungslücken

Das BAG definiert Kündigungsschutz neu – die Probezeit ist irrelevant.

Ein Urteil vom 18. Juni 2026 (Az. 2 AZR 213/25) etabliert eine Kettenwirkung bei gestückelter Elternzeit: Die achtwöchige Kündigungsschutzfrist greift vor jedem einzelnen beantragten Abschnitt neu, unabhängig von Pausen dazwischen [Quelle: Kanzlei Wulf]. Der Sonderkündigungsschutz nach BEEG überlagert die Probezeit komplett. Entstehen zwischen Abschnitten Lücken unter acht Wochen, greift der Vorlaufschutz nahtlos – ein potenziell lückenloses Schutzgeflecht über Jahre hinweg. Arbeitgeber müssen Anträge sofort systematisch prüfen; bei vier oder mehr beantragten Abschnitten besteht Widerspruchsrecht aus betrieblichen Gründen.

Formvorgaben sind streng: handschriftliche Unterschrift nach § 16 Abs. 1 BEEG, E-Mail oder Fax setzen den Schutz rechtlich nicht in Kraft.

Lohntransparenz wirkt: Mehr Gehälter in Anzeigen

Die EU-Richtlinie treibt Arbeitgeber zur Gehaltstransparenz – doch HR hinkt hinterher.

Eine exklusive Auswertung zeigt: Erstmals seit Jahren steigen die Unternehmen, die Gehälter nennen [Quelle: Personalwirtschaft]. Die Entgelttransparenzrichtlinie wirkt. Allerdings: Gerade HR-Stellen werden seltener mit Gehaltsbändern ausgeschrieben – ein Paradox, das die interne Fachgruppe selbst unter Druck setzt und Fragen zur eigenen Glaubwürdigkeit bei der Umsetzung aufwirft.

Unternehmen, die transparent voranschreiten, gewinnen in Recruiting und Talentbindung messbar an Boden.

Kita-Zuschuss: 86 Prozent behaupten Familienfreundlichkeit, 2,7 Prozent zeigen sie

Familienfreundlichkeit bleibt bei HR ein Lippenbekenntnis ohne Taten.

Nur 2,7 Prozent der 7,7 Millionen Stellenanzeigen aus 2024 erwähnen konkrete Unterstützung bei Kinderbetreuung, obwohl 86 Prozent der deutschen Unternehmen Familienfreundlichkeit für wichtig halten [Quelle: HR Performance]. Der Kita-Zuschuss ist steuer- und sozialabgabenfrei gewährbar und liefert wirtschaftlich höhere Nettowirkung aus gleichem Bruttobudget. Wer ihn in Anzeigen kommuniziert, bindet Fachkräfte stärker und differenziert sich im Markt.

Die Chance liegt offen – wer sie nutzt, gewinnt messbar beim Recruiting.

Sources
Exklusiv: Mehr Gehaltsangaben in Stellenanzeigen
Exklusiv: Mehr Gehaltsangaben in Stellenanzeigen
7 hours ago ... ÜbersichtAllgemeinArbeitsrechtHR-OrganisationPersonalentwicklungRecruitingSponsoredVergütung ... Auslöser ist eine Regelung, die in Deutschland zumeist ...
personalwirtschaft.de
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HR und Global Mobility Update - Forvis Mazars
HR und Global Mobility Update - Forvis Mazars
17 hours ago ... Unser Newsletter informiert kurz und bündig über Neuerungen im Bereich HR ... Arbeitsrecht und Immigration.
forvismazars.com
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Die EU-Reform der Sozialversicherungskoordination (April 2026 politische Einigung) führt zentrale Änderungen bei der A1-Bescheinigung ein: Erstmals werden gesetzliche Ausnahmen von der A1-Pflicht verankert, insbesondere die sogenannte "3-Tage-Regel" (maximal drei aufeinanderfolgende Arbeitstage innerhalb von 30 Tagen) und eine explizite Definition von "Geschäftsreisen" (Meetings, Konferenzen, Schulungen unabhängig von Dauer). Parallel wird eine "Day-One-Compliance" eingeführt: Die A1-Bescheinigung muss vor Reiseantritt beantragt werden, nachträgliche Beantragungen werden stark eingeschränkt und die Behördenkontrolle verschärft sich. Die neuen Regelungen treten voraussichtlich ab 2028 in Kraft. Das bedeutet für HR- und Global-Mobility-Teams erheblich erhöhte Anforderungen an Klassifizierung, Planung, Tracking und Dokumentation – der Wandel führt von reaktiven zu proaktiven Compliance-Prozessen. Zusätzlich wird bei internationalen Mitarbeitereinsätzen das Risiko der unbeabsichtigten Begründung einer steuerlichen Betriebsstätte im Ausland oft übersehen, was zu Steuernachzahlungen, Bussgelder und erweiterte Compliance-Pflichten führen kann. HR und Global Mobility sollten hier frühzeitig mit Tax-Abteilungen abstimmen und klare Regelungen für Remote Work und Entsendungen definieren. Zum Schweizer Arbeitsrecht: Art. 13 ArGV 1 regelt, dass nur die Reisezeit auf Schweizer Boden (Hin- und Rückreise in der Schweiz) zwingend als Arbeitszeit gilt, mindestens im Umfang der üblichen Pendelzeit. Die Zeit während internationaler Flüge oder Transfers im Ausland zählt nicht automatisch als Arbeitszeit. HR sollte unternehmensspezifische Regelungen definieren und dokumentieren, um Ungleichbehandlung und implizite Ansprüche zu vermeiden.

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Elternzeit & Mutterschutz: Ratgeber für Arbeitgeber (mit BAG-Urteil)
Elternzeit & Mutterschutz: Ratgeber für Arbeitgeber (mit BAG-Urteil)
16 hours ago ... In der aktuellen Folge unseres Kanzlei-Podcasts Einfachrecht analysiert Sandro Wulf, Fachanwalt für Arbeitsrecht ... Effektives HR-Management bei ...
kanzlei-wulf.de
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Das aktuelle Bundesarbeitsgericht-Urteil vom 18. Juni 2026 (Az. 2 AZR 213/25) etabliert eine „Kettenwirkung" bei gestückelter Elternzeit: Die achtwöchige Kündigungsschutzfrist greift vor jedem einzelnen beantragten Elternzeitabschnitt neu, unabhängig von Arbeitsphasen dazwischen. Die Probezeit schützt Arbeitgeber nicht – der Sonderkündigungsschutz nach BEEG überlagert sie komplett. Entstehen zwischen gestückelten Abschnitten Lücken unter acht Wochen, greift der Vorlaufschutz nahtlos, was einen potenziell lückenlosen Kündigungsschutz über Jahre hinweg schaffen kann. Arbeitgeber müssen Elternzeitanträge sofort systematisch prüfen: Bei vier oder mehr beantragten Abschnitten besteht ein Widerspruchsrecht aus betrieblichen Gründen. Die Antragstellung muss strengen Formvorgaben genügen (handschriftliche Unterschrift nach § 16 Abs. 1 BEEG) – E-Mail oder Fax setzen den Schutz rechtlich nicht in Kraft. Zudem verlängern Mutterschutz und Elternzeit befristete Verträge nicht kalendermäßig, ordentliche Kündigungen vor Fristende sind aber ausgeschlossen.

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Darum sollten Unternehmen auf den Kita-Zuschuss als Benefit setzen
Darum sollten Unternehmen auf den Kita-Zuschuss als Benefit setzen
14 hours ago ... Das Reformpaket 2026 verändert das Arbeitsrecht. Die wichtigsten Änderungen zu Befristung, Kündigungsschutz, KI und Mitbestimmung im Überblick. Arbeitsrecht.
hrperformance-online.de
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Der Artikel behandelt den Kita-Zuschuss als Arbeitgeberleistung und beleuchtet die Diskrepanz zwischen der selbstwahrgenommenen Familienfreundlichkeit von Unternehmen und ihrer tatsächlichen Umsetzung. Laut einer Bertelsmann-Stiftung-Studie enthalten nur 2,7 Prozent von 7,7 Millionen Stellenanzeigen aus 2024 konkrete Unterstützung bei der Kinderbetreuung, obwohl 86 Prozent der deutschen Unternehmen behaupten, Familienfreundlichkeit sei ihnen wichtig. Der Kita-Zuschuss wird als steuer- und sozialabgabenfrei gewährbar beschrieben und könne für Arbeitgeber ein wirtschaftlich attraktives Instrument zur Mitarbeiterbindung, Produktivitätssteigerung und Recruitment sein, ohne dass dabei Brutobudget verschwendet wird, sondern vielmehr die Nettowirkung optimiert wird.

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