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Article · Monday, August 31, 2026

HR und Arbeitswelt · Branchen-Briefing

Die drei wichtigsten Stories, die HR und Arbeitswelt heute prägen, geschrieben für jemanden, der bereits in der Branche arbeitet: Regulierung, M&A, neue Marktteilnehmer, wichtige Filings und Präzedenzfälle. Fachpublikation (z.B. Fachpresse, Behördenquelle, Gerichtsakten) direkt zitieren, damit ich nachrecherchieren kann.

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HR und Arbeitswelt · Branchen-Briefing
Monday, August 31, 2026
HR und Arbeitswelt · Branchen-Briefing

Lohnabrechnung 2026: Steuern sinken, Sozialversicherung steigt

1 min read

Steuerreform 2026: Entfernungspauschale & Freibeträge

Steuererleichterungen treffen ab sofort die Lohnabrechnung.

Die Bundesregierung hat zum 1. Januar 2026 mehrere Änderungen in Kraft gesetzt: Die Entfernungspauschale steigt einheitlich auf 38 Cent pro Kilometer ab dem ersten Kilometer, die Freibeträge für ehrenamtliche Tätigkeiten klettern (Übungsleiterpauschale von 3.000 auf 3.300 Euro, Ehrenamtspauschale von 840 auf 960 Euro jährlich), und die Kfz-Steuerbefreiung für Elektrofahrzeuge verlängert sich bis 2030 [Quelle: Lohn und Gehalt]. Payroll-Systeme müssen diese Werte abbilden – wer das vergisst, kalkuliert den Steuervorteil falsch.

Die eigentliche Einkommensteuerreform folgt 2028 mit 10 Milliarden Euro Entlastungsvolumen.

Sozialversicherung 2027: BBG springt um 300 Euro

Die Beitragsbemessungsgrenze steigt 2027 außerordentlich stark.

Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz erhöht die monatliche BBG um 300 Euro zusätzlich und die Jahresarbeitsentgeltgrenze um 3.600 Euro, um Versichertendefizite zu schließen – insgesamt etwa 2,6 Milliarden Euro jährlich, wovon die Hälfte auf Arbeitgeber entfällt [Quelle: Lohn und Gehalt]. Abrechnungsteams müssen ihre Systeme überarbeiten, Rückrechnungen neu bewerten und Bestandsschutzregeln für bereits privat Krankenversicherte dokumentieren – erheblicher administrativer Aufwand entsteht ab Q4 2026.

Wer die Umstellung verpasst, riskiert Nachzahlungen für Q1 2027.

Tarifabschluss NRW Einzelhandel setzt Tempo

Der Einzelhandel-Deal von gestern wirkt nach – und zieht die Metallindustrie unter Druck.

NRW-Einzelhandel und ver.di einigten sich auf fünf Prozent Lohnplus über 25 Monate, der tarifliche Mindestlohn springt auf 14,20 Euro (später 14,90 Euro) [Quelle: Markt und Mittelstand]. Arbeitgeber nennen das einen "schmerzhaften Kompromiss", ver.di kontert mit 25 Milliarden Euro Branchengewinne als Argument. IG Metall fordert indes sieben Prozent für Metall- und Elektroindustrie – die Gewerkschaft sitzt deutlich höher am Verhandlungstisch und wird den Benchmark nicht senken wollen.

Herbst-Tarifverhandlungen werden zum Krafttest.

Sources
Bundesregierung gibt Überblick über umgesetzte und geplante ...
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8 hours ago ... Die Bundesregierung entlastet Arbeitnehmer steuerlich: Seit 2026 gilt eine einheitliche Entfernungspauschale von 38 Cent, weitere Reformen bei ...
lohnundgehalt-magazin.de
AI Summary

Die Bundesregierung hat mehrere Steuerreformen für die Entgeltabrechnung umgesetzt und weitere geplant. Bereits zum 01.01.2026 in Kraft getreten sind: die Erhöhung der Entfernungspauschale auf einheitlich 38 Cent pro Kilometer ab dem ersten Kilometer, die Verlängerung der Kfz-Steuerbefreiung für Elektrofahrzeuge bis 2030, sowie erhöhte Freibeträge für ehrenamtliche Tätigkeiten (Übungsleiterpauschale von 3.000 auf 3.300 Euro, Ehrenamtspauschale von 840 auf 960 Euro jährlich). Für die Zukunft plant die Bundesregierung eine umfassende Einkommensteuerreform mit Verbesserungen beim Grundfreibetrag, Kinderfreibetrag, Kindergeld und Arbeitnehmer-Pauschbetrag sowie eine Anpassung des Einkommensteuertarifs im Bereich zwischen 17.800 und 70.600 Euro. Das geplante Entlastungsvolumen beträgt rund 10 Milliarden Euro jährlich, mit deutlich spürbaren Wirkungen ab 2028. Diese Änderungen erfordern Anpassungen der Lohnsteuerabrechnungsprogramme und wirken sich unmittelbar auf den monatlichen Lohnsteuerabzug aus. Das Gesetzgebungsverfahren für die eigentliche Einkommensteuerreform läuft derzeit.

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Außerordentliche Anhebung um 300 Euro – was Arbeitgeber wissen ...
Außerordentliche Anhebung um 300 Euro – was Arbeitgeber wissen ...
13 hours ago ... Der Gesetzgeber ergänzt hierzu § 40 Abs. 1 SGB XI um eine besondere Regelung. Bei der Beitragsfestsetzung für 2028 soll sichergestellt werden, dass sich die ...
lohnundgehalt-magazin.de
AI Summary

Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz führt ab 2027 zu außerordentlichen Erhöhungen bei der Beitragsbemessungsgrenze (zusätzlich 300 Euro monatlich) und der Jahresarbeitsentgeltgrenze (zusätzlich 3.600 Euro jährlich). Der Gesetzgeber greift damit erstmals direkt in die bisherige Systematik der Fortschreibung von Sozialversicherungsrechengrößen ein, was zusätzliche Beitragseinnahmen von etwa 2,6 Milliarden Euro jährlich generieren soll, wovon rund die Hälfte auf Arbeitgeber entfällt. Für die Entgeltabrechnung entstehen erhebliche praktische Anforderungen: Arbeitgeber müssen ihre Abrechnungssysteme anpassen, sämtliche beitragsrechtlichen Berechnungen sowie Einmalzahlungen und Rückrechnungen neu bewerten und neue Prüfpflichten bei Neueinstellungen und Arbeitgeberwechseln erfüllen. Eine Bestandsschutzregelung (§ 6 Abs. 8 SGB V) verhindert, dass bereits privat Krankenversicherte automatisch versicherungspflichtig werden, erfordert aber zusätzliche Nachweispflichten bei der Einstellung von Arbeitnehmern, die am 31.12.2026 versicherungsfrei waren.

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