HR und Arbeitswelt · Branchen-Briefing
Die drei wichtigsten Stories, die HR und Arbeitswelt heute prägen, geschrieben für jemanden, der bereits in der Branche arbeitet: Regulierung, M&A, neue Marktteilnehmer, wichtige Filings und Präzedenzfälle. Fachpublikation (z.B. Fachpresse, Behördenquelle, Gerichtsakten) direkt zitieren, damit ich nachrecherchieren kann.
BAG zieht Restrukturierungslinie, AU-Pflicht ab Tag 1 kommt, KI-Mitbestimmung
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BAG: Restrukturierung und Mitbestimmung
Das Bundesarbeitsgericht trennt Planung von Umsetzung – aber mit Substanz statt Semantik.
In mehreren aktuellen Urteilen hat das BAG klargemacht: Vorbereitende Schritte einer Restrukturierung sind zulässig, doch sobald der Arbeitgeber unumkehrbare Fakten schafft, die das Mitbestimmungsergebnis faktisch vorwegnehmen, wird es rechtswidrig [Quelle: IT Boltwise]. Die spätere Verhandlung mit dem Betriebsrat muss substanziell offen bleiben – eine rein formale Trennung reicht nicht. Das Urteil vom 27.01.2026 (1 AZR 147/24) stellt zudem klar: Betriebsvereinbarungen sind unwirksam, wenn der Betriebsratsvorsitzende sie ohne ordnungsgemäßen Beschluss unterzeichnet hat, unabhängig davon, wie lange das Ergebnis bereits vollzogen wurde.
Für Arbeitgeber bedeutet das: Mitbestimmung nicht aussitzen, sondern aktiv verhandeln.
Arbeitsunfähigkeit: Reform ab Tag 1
Die AU-Pflicht wird rückwärts gezählt – ab 1. Januar 2027 möglicherweise schon vom ersten Krankheitstag an.
Der Koalitionsausschuss kündigte im Juli 2026 an, dass Arbeitnehmer künftig bereits ab Tag eins eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen sollen – bislang reicht das ab dem vierten Tag [Quelle: Ringer]. Die telefonische Krankschreibung soll unter bestimmten Bedingungen entfallen. Ein Gesetzentwurf liegt noch nicht vor, aber die Konsequenzen für HR sind erheblich: Statt nur längere Ausfallzeiten zu verwalten, müssen Unternehmen künftig auch ein-, zwei- und dreitägige Krankheiten dokumentieren – ein drastischer Anstieg des administrativen Aufwands bei eAU-Verarbeitung, Zuordnung zu Beschäftigten und Fehlzeitenverwaltung.
Digitale Schnittstellen zwischen Zeiterfassung und Lohnabrechnung sind jetzt ein Wettbewerbsvorteil.
KI-Einsatz: Betriebsrat rückt in den Fokus
Der EU AI Act schreibt Mitbestimmung bei kritischen KI-Systemen am Arbeitsplatz vor.
Bestimmte KI-Anwendungen im Beschäftigungskontext stuft die EU-Verordnung als Hochrisiko ein – und das löst zusätzliche Beteiligungsrechte des Betriebsrats aus [Quelle: IT Boltwise]. Wer KI zur Personalentwicklung, Leistungsbewertung oder Einstellungsentscheidung einsetzt, kann nicht mehr ohne Betriebsrat planen. Das trifft vor allem Tech-Arbeitgeber, die Automatisierungstools bereits im Einsatz haben oder ausrollen wollen.
Audit-ready Implementierung wird zur Compliance-Baseline.
Restrukturierung vor Gericht: BAG trennt Planung von Umsetzung klar23 hours ago ... Parallel verschiebt die KI-Regulierung die Mitbestimmung in neuen Kontroll- und Datenverarbeitungsszenarien. ... Für HR, Legal und Betriebsräte bedeutet das, dass ...it-boltwise.de

Das Bundesarbeitsgericht hat in aktuellen Urteilen eine klare Linie bei Restrukturierungen gezogen: Vorbereitende Schritte sind zulässig, doch sobald Arbeitgeber unumkehrbare Fakten schaffen, die das Ergebnis der Mitbestimmung faktisch vorwegnehmen, wird es unzulässig. Eine rein formale Trennung zwischen Planung und Umsetzung reicht nicht aus; vielmehr muss die spätere Verhandlung mit dem Betriebsrat substanziell offen bleiben. Konkrete Fälle wie der Tarifvertrag bei VW-Dienstleister IAV (2.000 Stellenabbau bis Ende 2027, Kündigungsausschluss bis 2028) und die Übernahme von Atlas Baumaschinen zeigen die praktische Anwendung dieser Grundsätze. Ein BAG-Urteil vom 27.01.2026 (1 AZR 147/24) stellt zudem klar, dass Betriebsvereinbarungen unwirksam sind, wenn der Betriebsratsvorsitzende sie ohne ordnungsgemäßen Beschluss unterzeichnet – unabhängig davon, ob das Ergebnis jahrelang vollzogen wurde. Ein weiteres Urteil vom 22.04.2026 (10 AZR 28/25) besagt, dass intern festgelegte Unternehmensziele für Bonuszahlungen nicht ausreichen, wenn sie nicht aktiv an Mitarbeiter kommuniziert werden; andernfalls entstehen Schadensersatzansprüche. Bei KI-Anwendungen am Arbeitsplatz rückt die Mitbestimmung in den Fokus: Der EU AI Act stuft bestimmte KI-Systeme im Beschäftigungskontext als Hochrisiko ein und löst zusätzliche Beteiligungsrechte des Betriebsrats aus.
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab Tag 1: Was gilt? - ringer8 hours ago ... Aktuelle Regelungen und geplante Änderungen im Überblick. Vorgang, Aktuelle ... Erhalten Sie regelmäßig Updates zu Arbeitsrecht, Digitalisierung und HR-Prozessen ...ringer.de

Im Juli 2026 kündigte der Koalitionsausschuss im Beschlusspapier „Ein Programm für Aufschwung und Beschäftigung" bedeutende Änderungen bei Krankmeldungen an. Die wichtigste Änderung: Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung soll künftig grundsätzlich bereits ab dem ersten Krankheitstag erforderlich sein – bislang ist dies erst ab dem vierten Tag notwendig. Zusätzlich soll die Möglichkeit der telefonischen Krankschreibung unter bestimmten Voraussetzungen entfallen. Aktuell handelt es sich noch um eine politische Ankündigung; ein Gesetzentwurf liegt noch nicht vor. Für Unternehmen hätte dies erhebliche Konsequenzen: Statt nur bei Erkrankungen über drei Tagen müssten zukünftig bereits bei ein-, zwei- oder dreitägigen Arbeitsunfähigkeiten Nachweise verwaltet werden. Dies bedeutet eine deutliche Steigerung des Verwaltungsaufwands, insbesondere bei der Bearbeitung von eAU-Vorgängen (elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen), der Zuordnung zu Beschäftigten und Fehlzeiten sowie der Dokumentation. Unternehmen sollten bereits heute ihre Abläufe prüfen und durch Automatisierung – etwa digitale Schnittstellen zwischen Zeiterfassung und Lohnabrechnung – vorbereitet sein.