HR und Arbeitswelt · Branchen-Briefing
Die drei wichtigsten Stories, die HR und Arbeitswelt heute prägen, geschrieben für jemanden, der bereits in der Branche arbeitet: Regulierung, M&A, neue Marktteilnehmer, wichtige Filings und Präzedenzfälle. Fachpublikation (z.B. Fachpresse, Behördenquelle, Gerichtsakten) direkt zitieren, damit ich nachrecherchieren kann.
HR und Arbeitswelt · Branchen-Briefing
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Das Inhaltsverzeichnis dieser Fachpublikation behandelt mehrere für die Nutzer relevante Themen: Das Arbeitsrecht-Ressort umfasst eine Entscheidung des Arbeitsgerichts Offenbach zu Compliance-Pflichten von Compliance Officers und General Counsels in Whistleblower-Verfahren, sowie Artikel zu DSGVO-Auskunftsverlangen für Arbeitgeber, zur betrieblichen Mitbestimmung als Stabilitätsfaktor der deutschen Wirtschaft und zur rechtlichen Gestaltung einvernehmlicher Trennungen und Aufhebungsverträge. Die Rubrik Rechtsprechung dokumentiert sechs kommentierte Gerichtsentscheidungen zu arbeitsrechtlichen Kernthemen wie Einstellung, Inflationsausgleichsprämien und Tarifverträgen. Zusätzlich wird die unmittelbare Wirkung der EU-Richtlinie 2023/970 (ETRL) im öffentlichen Dienst behandelt. [Quelle: arbeit-und-a]
Gerichtliches Präzedenzurteil zur AGG-Anwendung: Ein Gericht hat entschieden, dass ein bloßer Verstoß gegen die Vermittlungspflicht nach § 164 Abs. 1 SGB IX (Meldung offener Stellen bei der Agentur für Arbeit) nicht automatisch die Vermutung einer Benachteiligung schwerbehinderter Menschen nach § 22 AGG begründet. Das Gericht kritisiert die bisherige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts als nicht zeitgemäß und argumentiert, dass moderne digitale Bewerbungsverfahren eine Reformierung dieser Regelung erfordern, bis der Gesetzgeber diese vornimmt. Arbeitgeber müssen die Verpflichtung aus § 164 SGB IX weiterhin beachten, aber ein formaler Verstoß allein rechtfertigt keine Diskriminierungsvermutung ohne konkrete Indizien für die Auswahl- oder Einstellungsentscheidung. Das Gericht kennzeichnete einen Bewerber als „AGG-Hopper", der sich nicht um echte Stellen bewirbt, sondern gezielt Entschädigungsansprüche nach § 15 Abs. 2 AGG verfolgt – ein rechtsmissbräuchliches Vorgehen nach § 242 BGB. Der Bewerber konnte nicht darlegen, dass er im konkreten Stellenbesetzungsverfahren wegen seiner Schwerbehinderung benachteiligt wurde. [Quelle: betriebsrat]
Das BAG hat in einem Urteil vom 21.08.2024 (5 AZR 248/23) zur Erschütterung des Beweiswerts von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen entschieden. Zentrale Erkenntnis: Besteht zeitliche Koinzidenz zwischen einer Kündigung und dem Beginn der Arbeitsunfähigkeit, kann dies den Beweiswert der ärztlichen Bescheinigung erschüttern – unabhängig davon, ob die Kündigung bereits zugegangen war oder ob die Arbeitsunfähigkeit die Kündigungsfrist passgenau abdeckt. Das BAG legt dabei einen zunehmend lockeren Maßstab an und verlagert höhere Anforderungen auf den Arbeitnehmer, der die Arbeitsunfähigkeit trotz ärztlicher Bescheinigung nachweisen muss. Im konkreten Fall trug das Arbeitsgericht einem Fall Rechnung, in dem eine Pflegeassistentin nach ihrer Eigenkündigung mehrere Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen desselben Arztes einreichte, die die komplette Kündigungsfrist abdeckten. [Quelle: juris]
Ausgabe 7/26 | Fachmagazin | Arbeit und Arbeitsrecht | Praxis | Recht6 hours ago ... Resilienz durch BV Regelung für die Krise. Auskunftsansprüche nach Art. 15 DSGVO Reichweite und Grenzen. Arbeitgeber vs. Betriebsratarbeit-und-arbeitsrecht.de

Das Inhaltsverzeichnis dieser Fachpublikation behandelt mehrere für die Nutzer relevante Themen: Das Arbeitsrecht-Ressort umfasst eine Entscheidung des Arbeitsgerichts Offenbach zu Compliance-Pflichten von Compliance Officers und General Counsels in Whistleblower-Verfahren, sowie Artikel zu DSGVO-Auskunftsverlangen für Arbeitgeber, zur betrieblichen Mitbestimmung als Stabilitätsfaktor der deutschen Wirtschaft und zur rechtlichen Gestaltung einvernehmlicher Trennungen und Aufhebungsverträge. Die Rubrik Rechtsprechung dokumentiert sechs kommentierte Gerichtsentscheidungen zu arbeitsrechtlichen Kernthemen wie Einstellung, Inflationsausgleichsprämien und Tarifverträgen. Zusätzlich wird die unmittelbare Wirkung der EU-Richtlinie 2023/970 (ETRL) im öffentlichen Dienst behandelt.
Genügt Verstoß gegen formelle Vorschriften für Benachteiligung? - ifb8 hours ago ... Arbeitgeber sind verpflichtet, der Agentur für Arbeit freie Arbeitsplätze zu melden. Begründet ein Verstoß die Vermutung einer Benachteiligung wegen ...betriebsrat.de

Gerichtliches Präzedenzurteil zur AGG-Anwendung: Ein Gericht hat entschieden, dass ein bloßer Verstoß gegen die Vermittlungspflicht nach § 164 Abs. 1 SGB IX (Meldung offener Stellen bei der Agentur für Arbeit) nicht automatisch die Vermutung einer Benachteiligung schwerbehinderter Menschen nach § 22 AGG begründet. Das Gericht kritisiert die bisherige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts als nicht zeitgemäß und argumentiert, dass moderne digitale Bewerbungsverfahren eine Reformierung dieser Regelung erfordern, bis der Gesetzgeber diese vornimmt. Arbeitgeber müssen die Verpflichtung aus § 164 SGB IX weiterhin beachten, aber ein formaler Verstoß allein rechtfertigt keine Diskriminierungsvermutung ohne konkrete Indizien für die Auswahl- oder Einstellungsentscheidung. Das Gericht kennzeichnete einen Bewerber als „AGG-Hopper", der sich nicht um echte Stellen bewirbt, sondern gezielt Entschädigungsansprüche nach § 15 Abs. 2 AGG verfolgt – ein rechtsmissbräuchliches Vorgehen nach § 242 BGB. Der Bewerber konnte nicht darlegen, dass er im konkreten Stellenbesetzungsverfahren wegen seiner Schwerbehinderung benachteiligt wurde.
juris PraxisReporte - juristische Nachrichen online | juris3 hours ago ... Dies betrifft nach der Rechtsprechung beispielsweise solche Fälle, in denen ein Arbeitnehmer, der sein Arbeitsverhältnis kündigt, am Tag der Kündigung ...juris.de

Das BAG hat in einem Urteil vom 21.08.2024 (5 AZR 248/23) zur Erschütterung des Beweiswerts von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen entschieden. Zentrale Erkenntnis: Besteht zeitliche Koinzidenz zwischen einer Kündigung und dem Beginn der Arbeitsunfähigkeit, kann dies den Beweiswert der ärztlichen Bescheinigung erschüttern – unabhängig davon, ob die Kündigung bereits zugegangen war oder ob die Arbeitsunfähigkeit die Kündigungsfrist passgenau abdeckt. Das BAG legt dabei einen zunehmend lockeren Maßstab an und verlagert höhere Anforderungen auf den Arbeitnehmer, der die Arbeitsunfähigkeit trotz ärztlicher Bescheinigung nachweisen muss. Im konkreten Fall trug das Arbeitsgericht einem Fall Rechnung, in dem eine Pflegeassistentin nach ihrer Eigenkündigung mehrere Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen desselben Arztes einreichte, die die komplette Kündigungsfrist abdeckten.