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Article · Tuesday, July 7, 2026

HR und Arbeitswelt · Branchen-Briefing

Die drei wichtigsten Stories, die HR und Arbeitswelt heute prägen, geschrieben für jemanden, der bereits in der Branche arbeitet: Regulierung, M&A, neue Marktteilnehmer, wichtige Filings und Präzedenzfälle. Fachpublikation (z.B. Fachpresse, Behördenquelle, Gerichtsakten) direkt zitieren, damit ich nachrecherchieren kann.

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HR und Arbeitswelt · Branchen-Briefing
Tuesday, July 7, 2026
HR und Arbeitswelt · Branchen-Briefing

Hochverdiener ohne Kündigungsschutz, Atteste ab Tag eins, Minijob-Pauschalsteuer steigt

1 min read

Kündigungsschutz für Topverdiener fällt

Ab 2027 können Arbeitgeber Hochverdiener gegen Abfindung kündigen.

Arbeitnehmer mit über 177.450 Euro Jahresgehalt verlieren den allgemeinen Kündigungsschutz und erhalten stattdessen gesetzliche Abfindungsgrenzen von maximal zwölf Bruttomonatsgehältern (bzw. 18 Monate bei Beschäftigten über 55 Jahren mit mindestens 20 Jahren Betriebszugehörigkeit) [Quelle: Ad-hoc-news]. Juristen warnen vor verfassungsrechtlichen Risiken, insbesondere bei Rückwirkung auf bestehende Verträge.

Personalabteilungen sollten jetzt prüfen, welche Führungskräfte betroffen sind.

Ärztliche Atteste ab dem ersten Tag

Telefonische Krankschreibungen fallen 2027 weg.

Die Vorlage einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wird bereits ab dem ersten Krankheitstag verpflichtend [Quelle: Schomerus]. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung warnt vor geschätzten 30 Millionen zusätzlichen Praxisbesuchen pro Jahr, doch Tarifpartner und Betriebe können per Einzelvertrag abweichen. HR-Teams müssen Prozesse für Attestverwaltung und Compliance-Kontrollen neu justieren.

Präsentismus statt Krankenstandsreduktion ist das Risiko, das Betriebe rechtzeitig adressieren sollten.

Sachgrundlose Befristungen bis 2030 verdoppelt

Zeitverträge ohne Grund werden massiv ausgebaut.

Ab 2027 erlaubt die Regierung sachgrundlose Befristungen für bis zum 31. Dezember 2030 eingestellte Arbeitnehmer auf bis zu 48 Monate mit bis zu sechsfacher Verlängerung [Quelle: Haufe]. Zugleich entfällt das Schriftformerfordernis zugunsten der Textform — ein erheblicher Vereinfachungsschritt für Vertragsverwaltung. Das Vorbeschäftigungsverbot wird gelockert, um Rehiring zu erleichtern.

Für HR-Abteilungen beginnt die Vertragsanpassung jetzt — doch die Sunset-Klausel 2031 erzeugt neuen Planungsdruck.

Pauschalsteuer bei Minijobs steigt auf fünf Prozent

Minijobs werden teurer für Arbeitgeber.

Die Pauschalsteuer für geringfügige Beschäftigung erhöht sich von zwei auf fünf Prozent; zugleich soll die Alterssicherungskommission diese ohne Opt-out-Möglichkeit in die Rentenversicherung einbeziehen und damit ihren Sonderstatus abschaffen [Quelle: Haufe]. Die Sonn- und Feiertagszuschläge werden gleichzeitig bis 75 Euro Stundenlohn steuerlich begünstigt — eine Kompensation, die aber nicht alle Branchen nutzen können.

Betriebe müssen nun Kalkulationen für Teilzeitmodelle überprüfen und Betriebsräte vorbereiten.

Sources
Arbeitsrechtliche Reformpläne sind nicht der große Wurf - Haufe
Arbeitsrechtliche Reformpläne sind nicht der große Wurf - Haufe
12 hours ago ... Die Bundesregierung hat ein "Programm für Aufschwung und Beschäftigung" beschlossen, das auch Regelungen mit Bezug zum Arbeitsrecht enthält.
haufe.de
AI Summary

Die Bundesregierung hat ein "Programm für Aufschwung und Beschäftigung" mit mehreren arbeitsrechtlichen Änderungen beschlossen. Ab 2027 werden sachgrundlose Befristungen für bis zum 31. Dezember 2030 eingestellte Arbeitnehmer auf bis zu 48 Monate mit bis zu sechsfacher Verlängerung erweitert, das Schriftformerfordernis bei Befristungen entfällt zum 1. Januar 2027, und für Hochverdiener (Jahreseinkommen über 1,75-fache Beitragsbemessungsgrenze) wird eine arbeitgeberseitige Auflösung des Arbeitsverhältnisses mit Abfindungsoption eingeführt. Zudem wird die telefonische Krankschreibung abgeschafft und eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ab dem ersten Krankheitstag verpflichtend, die Pauschalsteuer bei Minijobs soll von zwei auf fünf Prozent angehoben werden, und die Obergrenzen für steuerlich begünstigte Sonn- und Feiertagszuschläge werden erhöht. Die Alterssicherungskommission empfiehlt parallel, geringfügige Beschäftigungsverhältnisse ohne Opt-out-Möglichkeit in die Rentenversicherung einzubeziehen und ihren Sonderstatus abzuschaffen, die Regelaltersgrenze an die Lebenserwartung zu koppeln und den abschlagsfreien Renteneintritt für besonders langjährig Versicherte zu streichen. Ferner plant die Regierung Vereinfachungen im nationalen Datenschutz, eine Stärkung der Weiterbildungsförderung in Transfergesellschaften und die Beendigung von Vorrats-SE-Gründungen zur Vermeidung von Mitbestimmung.

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Arbeitsrecht-Reform: Kündigungsschutz fällt ab 177.450 Euro Gehalt
Arbeitsrecht-Reform: Kündigungsschutz fällt ab 177.450 Euro Gehalt
23 hours ago ... Die Bundesregierung hat weitreichende Änderungen im Arbeitsrecht und bei der Finanzmarktregulierung auf den Weg gebracht. ... Jetzt kostenlosen HR-Compliance- ...
ad-hoc-news.de
AI Summary

Die Bundesregierung hat am 1. Juli umfangreiche Arbeitsrecht-Reformen beschlossen, die zentrale Implikationen für das Personalmanagement haben. Angestellte mit einem Bruttojahresgehalt über 177.450 Euro verlieren den allgemeinen Kündigungsschutz und erhalten stattdessen gesetzliche Abfindungsdeckel von maximal 12 Bruttomonatsgehältern (18 Monate für Beschäftigte ab 55 Jahren mit mindestens 20 Jahren Betriebszugehörigkeit). Juristen warnen vor verfassungsrechtlichen Risiken, besonders bei der Rückwirkung auf bestehende Arbeitsverhältnisse. Das Reformpaket führt zudem die Attestpflicht ab dem ersten Krankheitstag wieder ein, was zu geschätzten 30 Millionen zusätzlichen Praxisbesuchen pro Jahr führt. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung und Wissenschaftler äußern Bedenken, dass dies zu mehr Präsentismus statt Senkung des Krankenstandes führen könnte. Tarifpartner und Betriebe behalten die Möglichkeit abweichender Regelungen. Weitere Sofortmaßnahmen umfassen die Wiedereinführung sachgrundloser Befristungen, die bis 2030 auf bis zu 48 Monate ausgedehnt werden können.

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Individuelles und kollektives Arbeitsrecht für Personaler - Haufe
Individuelles und kollektives Arbeitsrecht für Personaler - Haufe
12 hours ago ... Kürzlich forderte ein Arbeitnehmer eine Änderung der Schlussformel im Arbeitszeugnis. Ohne Erfolg, denn das Arbeitsgericht Stuttgart entschied, dass der ...
haufe.de
AI Summary

Das Bundesarbeitsgericht entschied, dass der Kündigungsschutz vor Elternzeit nicht nur vor dem ersten Abschnitt gilt, sondern auch vor jedem weiteren Abschnitt der Elternzeit. Ein Arbeitgeber durfte einem Arbeitnehmer kurz vor Antritt des zweiten Elternzeitabschnitts nicht kündigen. Das Arbeitsgericht Düsseldorf wies eine Klage auf AGG-Entschädigung ab und stufte diese als rechtsmissbräuchlich ein. Ein erfolgloser Bewerber scheiterte damit mit seiner Forderung auf Entschädigung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz. Die Bundesregierung verzögert die Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie in deutsches Recht bis Anfang 2027 und verfehlt damit die Umsetzungsfrist vom 7. Juni 2026. Das Bundesfamilienministerium kündigte an, dass die EU-Richtlinie zur Entgelttransparenz aber auch ohne nationales Umsetzungsgesetz bereits Anforderungen an Arbeitgeber mit sich bringt. Ein Referentenentwurf für ein neues Arbeitszeitgesetz sorgt für Diskussionen: Die geplanten Neuregelungen bieten nach Expertenmeinung zu wenig Spielräume und kaum Entlastungen für die Praxis. Das Bundesarbeitsgericht entschied, dass in begründeten Fällen kirchliche Arbeitgeber eine bestimmte Religionszugehörigkeit als Einstellungskriterium festlegen dürfen, wobei das Selbstbestimmungsrecht der Kirchen angemessen zu gewichten ist.

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Abschaffung der telefonischen Krankschreibung und AU-Pflicht ab ...
Abschaffung der telefonischen Krankschreibung und AU-Pflicht ab ...
9 hours ago ... Prüfen Sie dennoch, ob Ihre HR-Abteilung und Ihre Lohnabrechnungsprozesse ... Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Partner. Passende Artikel. 07.07 ...
schomerus.de
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Der Koalitionsausschuss beschloss am 2. Juli 2026 ein Reformpaket, das die telefonische Krankschreibung abschafft und eine verpflichtende Vorlage der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) ab dem ersten Krankheitstag einführt. Begründet wird dies mit gestiegenen Krankenständen – AOK-Versicherte hatten 2025 durchschnittlich 23,3 Krankheitstage gegenüber etwa 19 Tagen 2017. Das Bundesarbeitsgericht bestätigte bereits 2012 (Az. 5 AZR 886/11), dass Arbeitgeber nach § 5 Abs. 1 Satz 3 EntgFG ohne Begründung früher die AU-Bescheinigung verlangen dürfen, sofern dies nicht schikanös oder diskriminierend erfolgt. Die BDA begrüßte die Maßnahmen, während IG Metall und Ver.di von „Misstrauenskultur" sprechen und die Kassenärztliche Bundesvereinigung vor Überlastung von Arztpraxen warnt. Ein Referentenentwurf liegt noch nicht vor; eine Umsetzung ist frühestens für Anfang 2027 zu erwarten. Bundeskanzler Merz kündigte an, dass Betriebe von der neuen Regelung durch Einzelarbeitsvertrag, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung abweichen können.

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