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Article · Friday, September 25, 2026

HR und Arbeitswelt · Branchen-Briefing

Die drei wichtigsten Stories, die HR und Arbeitswelt heute prägen, geschrieben für jemanden, der bereits in der Branche arbeitet: Regulierung, M&A, neue Marktteilnehmer, wichtige Filings und Präzedenzfälle. Fachpublikation (z.B. Fachpresse, Behördenquelle, Gerichtsakten) direkt zitieren, damit ich nachrecherchieren kann.

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HR und Arbeitswelt · Branchen-Briefing
Friday, September 25, 2026
HR und Arbeitswelt · Branchen-Briefing

EuGH regelt Fahrtzeiten – KI-Verordnung schärft Betriebsrat – M&A bleibt robust

1 min read

EuGH: Fahrtzeiten sind Arbeitszeit

Pendeln vom Treffpunkt zählt jetzt als Arbeit.

Der Europäische Gerichtshof hat am 9. Oktober 2025 entschieden, dass Fahrten von einem betrieblich bestimmten Sammelpunkt zu wechselnden Einsatzorten als Arbeitszeit zu rechnen sind, wenn Abfahrtszeit, Fahrzeug und Ziel vom Arbeitgeber vorgegeben sind [Quelle: gegen-hartz.de]. Das Urteil trifft Baugewerbe, Handwerk und Außendienste hart: Fahrtzeiten müssen erfasst werden und zählen vollständig auf Höchstarbeitszeit und Ruhezeiten an. Die Vergütung muss dabei sicherstellen, dass die Stundenvergütung den Mindestlohn von 13,90 Euro nicht unterschreitet.

Arbeitsverträge mit wechselnden Einsatzorten brauchen jetzt Neugestaltung.

EU-KI-Verordnung: Betriebsrat hat Mitsprache

Überwachungssysteme unterliegen nun der Mitbestimmung.

Beim Betriebsratsforum der Hans-Böckler-Stiftung präsentierte Arbeitsrechtler Olaf Deinert von der Universität Göttingen die neuen regulatorischen Spielregeln: Die EU-KI-Verordnung, die seit 2026 gilt, regelt technische Systeme zur Verhaltens- oder Leistungsüberwachung nun explizit unter Mitbestimmung des Betriebsrats [Quelle: Böckler-Stiftung]. Parallel stehen Umsetzungen europäischer Vorgaben zur Entgelttransparenz an sowie das digitale Zugangsrecht von Gewerkschaften. Ein Urteil des EuGH von 2025 untersagt zudem mittelbare Benachteiligung von Beschäftigten, die behinderte Kinder pflegen.

HR-Teams sollten Monitoring-Tools und Transparenzvorgaben jetzt prüfen.

Australien: M&A bleibt stabil, PE-Welle rollt

Australische Deals zeigen Widerstand trotz Gegenwind.

Australiens M&A-Markt demonstrierte in der Geschäftsperiode 2025–26 Stabilität: Qualitätsunternehmen blieben attraktiv, Private-Equity-Transaktionen prägten das Geschehen, und ausländische Investoren zeigten verstärkte Interesse an Healthcare, Technologie und Energiesektoren [Quelle: Mondaq]. Für 2027 erwartet die Branche strategische Akquisitionen, verstärkte PE-Kapitaldeployment, grenzüberschreitende Investitionen und Konsolidierungswellen in Energiewende und digitaler Transformation. Regulatorische Komplexität in Wettbewerb und Fremdkapitalanlage wächst.

HR-Due-Diligence wird zum M&A-Risikofaktor – vorbeugen jetzt.

Sources
14 September 2026 M&A Review: Market insights and outlook for ...
8 hours ago ... Employment and HR · Energy and Natural Resources · Environment · Family and ... Australia's mergers and acquisitions (M&A) market showed considerable ...
mondaq.com
AI Summary

Australia's M&A-Markt zeigte in der Geschäftsperiode 2025-26 trotz geopolitischer Unsicherheit und angespannter Finanzierungsbedingungen Widerstandskraft. Qualitätsunternehmen blieben attraktiv für Investoren, Private-Equity-Transaktionen prägten das Marktgeschehen, und ausländische Investoren zeigten verstärkt Interesse an Healthcare-, Technologie- und Energiesektoren. Branchenkonsolidierung beschleunigte sich, während regulatorische Komplexität insbesondere in Wettbewerbsrecht und Fremdkapitalinvestitionen an Einfluss gewann. Für 2027 werden strategische Akquisitionen, Kapitaldeployment von Private-Equity-Sponsoren, grenzüberschreitende Investitionen sowie Themen wie Energiewende und digitale Transformation Transaktionsaktivität vorantreiben. Holding Redlich's 2026 M&A Review bietet detaillierte Sektoranalysen zu erneuerbaren Energien, Immobilien, Finanzdienstleistungen und Healthcare sowie aktuelle regulatorische Entwicklungen.

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Mitbestimmte Unternehmen – starke Demokratie
Mitbestimmte Unternehmen – starke Demokratie
3 hours ago ... In Berlin brachte er alle Gäste auf den aktuellen Stand. Das Arbeitsrecht bleibt in Bewegung, allerdings in gemächlichem Tempo. Olaf Deinert, erkennt in den ...
boeckler.de
AI Summary

Beim Betriebsratsforum #BR26 in Berlin wurden aktuelle Entwicklungen im Arbeitsrecht diskutiert. Arbeitsrechtler Olaf Deinert von der Universität Göttingen präsentierte mehrere regulatorische Änderungen: Die EU-KI-Verordnung, die seit 2026 gilt, verfolgt einen risikobasierten Ansatz; technische Systeme zur Verhaltens- oder Leistungsüberwachung unterliegen der Mitbestimmung des Betriebsrats. Weitere regulatorische Entwicklungen betreffen Verbesserungen beim Mutterschutz für Frauen nach Fehlgeburten, das Aktivrentengesetz mit steuerlichen Anreizen für Weiterbeschäftigung nach Rentenalter, Erleichterungen bei Befristungen für Rentner, das Tariftreuegesetz, den Mindestlohn von 13,90 Euro und Arbeitszeiterfassung nach Bundesarbeitsgericht-Rechtsprechung. Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs von 2025 untersagt mittelbare Benachteiligung von Beschäftigten, die behinderte Kinder pflegen. Zusätzlich stehen Umsetzungen europäischer Vorgaben zur Entgelttransparenz und zum digitalen Zugangsrecht von Gewerkschaften an.

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Arbeitsrecht: Arbeitszeit beginnt schon auf dem Weg zu Arbeit
Arbeitsrecht: Arbeitszeit beginnt schon auf dem Weg zu Arbeit
8 hours ago ... Verkehrsmittel, Weisungen und vertragliche Regelungen müssen geprüft werden. Der normale Weg in den Betrieb bleibt Privatzeit. Wer jeden Morgen von seiner ...
gegen-hartz.de
AI Summary

Der Europäische Gerichtshof hat am 9. Oktober 2025 (Az. C-110/24) entschieden, dass Fahrten von einem betrieblich bestimmten Treffpunkt zu wechselnden Einsatzorten unter bestimmten Voraussetzungen als Arbeitszeit zu werten sind. Das Urteil betrifft Beschäftigte, deren Abfahrtszeit, Treffpunkt, Fahrzeug und Ziel vom Arbeitgeber vorgegeben sind und die während der Fahrt nicht frei über ihre Zeit verfügen können – unabhängig davon, ob sie das Fahrzeug selbst steuern oder nur mitfahren. Dies gilt insbesondere für Berufe mit wechselnden Einsatzorten wie Baugewerbe, Handwerk und Außendienst. Die Fahrt wird als untrennbarer Bestandteil der geschuldeten Tätigkeit behandelt, nicht als gewöhnliche Vorbereitung auf den Arbeitstag. Für die Vergütung gilt: Fahrzeiten müssen zwar erfasst werden, führen aber nicht automatisch zu zusätzlichem Lohn. Entscheidend ist, ob die insgesamt erreichte Stundenvergütung den gesetzlichen Mindestlohn von 13,90 Euro (ab 2026) unterschreitet. Fahrtzeiten zählen vollständig auf die werktägliche Höchstarbeitszeit und die Ruhezeiten an. Der gewöhnliche Weg von der Wohnung zu einem festen Arbeitsplatz bleibt hingegen grundsätzlich Privatzeit.

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