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Article · Friday, August 7, 2026

HR und Arbeitswelt · Branchen-Briefing

Die drei wichtigsten Stories, die HR und Arbeitswelt heute prägen, geschrieben für jemanden, der bereits in der Branche arbeitet: Regulierung, M&A, neue Marktteilnehmer, wichtige Filings und Präzedenzfälle. Fachpublikation (z.B. Fachpresse, Behördenquelle, Gerichtsakten) direkt zitieren, damit ich nachrecherchieren kann.

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HR und Arbeitswelt · Branchen-Briefing
Friday, August 7, 2026
HR und Arbeitswelt · Branchen-Briefing

Psychische Belastung kostet Arbeitgeber, Arbeitsvertrag auch ohne Papier gültig

1 min read

Psychische Belastung am Arbeitsplatz

Wiederholte Arbeitsanfragen am Wochenende kosten jetzt Geld.

Das Schweizer Bundesgericht bestätigte im Urteil 4A_344/2025 (Januar 2026) eine Genugtuung von CHF 4'000 für eine Arbeitnehmerin, deren Persönlichkeit durch dringende Kontaktaufnahmen, Wochenend-Anfragen und unangemessenen Umgangston schwer verletzt wurde [Quelle: Arbeitsrecht-Aktuell]. Der Entscheid präzisiert, dass Dauererreichbarkeit-Erwartungen eine zivilrechtliche Haftung auslösen – nicht nur eine verhaltensrechtliche Rüge. Für HR bedeutet das: Grenzen setzen ist jetzt Compliance.

Follow-up-Urteile werden diese Linie verfestigen.

Arbeitsvertrag auch ohne unterzeichnete Urkunde

Ein Arbeitsvertrag entsteht auch ohne Papier.

Das Bundesgericht entschied in 4A_384/2025 (Mai 2026), dass eine Genfer Klinik einer Pflegefachfrau vier Monatslöhne (CHF 18'240 brutto) zahlen musste, obwohl kein unterzeichneter Arbeitsvertrag vorlag – Zahlungen und Lohnabrechnungen genügten zur Vertragsbegründung [Quelle: Arbeitsrecht-Aktuell]. Das Gericht urteilte, dass formale Vertragsmerkmale nicht zwingend sind; konkludentes Handeln begründet bindende Verhältnisse. HR-Abteilungen sollten verstehen: Provisorische Einsätze und Probebeschäftigungen ohne explizite Vertragsurkunde sind riskant.

Dokumentation wird zur Schutzmaßnahme.

Kurze Beschäftigung zerstört Härtefallschutz

Siebzehn Tage Arbeit kosten Rehabilitationsgeld.

Der österreichische OGH entschied in 10ObS140/25y (13. Januar 2026), dass selbst eine fünftägige Beschäftigung (17.–22. Januar 2024) die für § 255 Abs. 3a ASVG erforderliche durchgehende zwölfmonatige Arbeitslosmeldung beim AMS unterbricht – mit Ausschluss des Härtefallschutzes [Quelle: Rechtsanwalt Wien]. Der Gerichtshof lehnte Ausnahmen für gescheiterte Vermittlungsversuche ab und hielt an einer strikten Formalisierung fest – nicht die faktische Arbeitslosigkeit zählt, sondern die lückenlose AMS-Vormerkung. Probebeschäftigungen und Kurzjobs sind damit ein regulatorisches Stolperdraht für vulnerable Arbeitnehmer.

Sozialberatung muss diese Lücke einrechnen.

Sources
Arbeitsrecht-Aktuell
Arbeitsrecht-Aktuell
13 hours ago ... Neuste Rechtsprechung und Entwicklungen zum schweizersichen Arbeitsrecht ... Im Urteil 4A_344/2025 vom 9. Januar 2026 wies das Bundesgericht die ...
arbeitsrecht-aktuell.ch
AI Summary

CHF 4'000 Genugtuung für psychischen Druck: Das Bundesgericht wies in Urteil 4A_344/2025 vom 9. Januar 2026 die Beschwerde eines Arbeitgebers ab und bestätigte, dass wiederholte dringende Arbeitsanfragen, Kontaktaufnahmen an Wochenenden und unangemessener Umgangston die Persönlichkeit einer Arbeitnehmerin schwer verletzen können. Ein Arbeitsvertrag kann auch ohne unterzeichnete Vertragsurkunde zustande kommen, wie der Bundesgerichtsentscheid 4A_384/2025 vom 26. Mai 2026 zeigt: Eine Genfer Klinik musste einer Pflegefachfrau vier Monatslöhne von CHF 18'240 brutto bezahlen. Ein Genfer Gerichtsentscheid verdeutlicht zudem, dass das datenschutzrechtliche Auskunftsrecht nach einer Kündigung ein starkes Instrument bleibt, jedoch nicht als Ersatz für zivilprozessuale Beweismittelbeschaffung («Fishing Expedition») missbraucht werden darf. Regelmäßige Zahlungen und Lohnabrechnungen begründen nicht zwingend ein Arbeitsverhältnis – für die rechtliche Qualifikation sind weitere Kriterien entscheidend.

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Härtefall-Invaliditätspension OGH Urteil
Härtefall-Invaliditätspension OGH Urteil
20 hours ago ... Probleme im Arbeitsrecht? Wir helfen Ihnen. Unsere Rechtsanwaltskanzlei in 1010 Wien ist auf Arbeitsrecht spezialisiert — für Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
rechtsanwalt-arbeitsrecht-wien.at
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Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat am 13.01.2026 in der Entscheidung 10ObS140/25y grundlegend geklärt, dass eine nur wenige Tage dauernde Beschäftigung (17.–22. Januar 2024) die für § 255 Abs 3a Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG) erforderliche durchgehende zwölfmonatige Arbeitslosmeldung beim AMS unterbricht und damit einen Anspruch auf Rehabilitationsgeld im Härtefall ausschließt. Der OGH bestätigte damit eine streng formale Auslegung: Entscheidend ist nicht die faktische Arbeitslosigkeit einer Person, sondern die lückenlose AMS-Vormerkung; ein aufrechtes Dienstverhältnis – selbst wenn nur für wenige Tage – genügt, um die Härtefallvoraussetzungen zu zerstören. Der Gerichtshof lehnte eine teleologische Reduktion ab und hielt damit an dem klaren Wortlaut des Gesetzes fest, ohne Ausnahmen für gescheiterte Vermittlungsversuche oder kurze Probebeschäftigungen zu schaffen.

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