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Article · Monday, September 28, 2026

HR und Arbeitswelt · Branchen-Briefing

Die drei wichtigsten Stories, die HR und Arbeitswelt heute prägen, geschrieben für jemanden, der bereits in der Branche arbeitet: Regulierung, M&A, neue Marktteilnehmer, wichtige Filings und Präzedenzfälle. Fachpublikation (z.B. Fachpresse, Behördenquelle, Gerichtsakten) direkt zitieren, damit ich nachrecherchieren kann.

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HR und Arbeitswelt · Branchen-Briefing
Monday, September 28, 2026
HR und Arbeitswelt · Branchen-Briefing

Streikrecht völkerrechtlich gestützt – Tarifentgelt unter Druck

1 min read

Streikrecht völkerrechtlich verankert

Der Internationale Gerichtshof bestätigt: Streikrecht ist ein Menschenrecht.

In einem Rechtsgutachten hat der IGH erstmals festgestellt, dass das kollektive Streikrecht durch die ILO-Konvention Nr. 87 über Vereinigungsfreiheit völkerrechtlich geschützt ist [Quelle: Böckler-Stiftung]. Obwohl das Gutachten nicht bindend ist, gilt es vielen Staaten als Orientierungspunkt für nationales Recht – und schärft den Blick auf nationale Beschränkungen. Gleichzeitig zeigen Fälle aus Ungarn und Deutschland, wie prozessuale Hürden Streiks faktisch aushebeln.

Arbeitgeber und Regierungen erhöhen den Druck auf Gewerkschaftsrechte.

BAG schärft Auskunftspflichten

Arbeitgeber müssen Tarifentgelt jetzt präzise offenlegen.

Das Bundesarbeitsgericht hat am 19. Februar 2026 (Az. 8 AZR 83/25) entschieden, dass der Auskunftsanspruch nach dem Entgelttransparenzgesetz präzise Anforderungen an die Arbeitgeberseite stellt [Quelle: Luther Rechtsanwaltsgesellschaft]. Das Urteil klärt, welche Gestaltungsspielräume der Gesetzgeber dem Arbeitgeber lässt – und wo die Grenze zur Verätzung liegt. HR-Fachleute müssen nun ihre Offenlegungsprozesse überprüfen.

Compliance-Lücken werden teuer.

Schweiz: Konkurrenzverbote und Elternrechte reformiert

Nachvertragliche Konkurrenzverbote verlieren ihre Zähne.

Das Schweizer Bundesgericht hat entschieden, dass Konkurrenzverbote das Weiternutzen eigenen Fachwissens nicht verbieten dürfen und nur unter bestimmten Bedingungen bindend sind [Quelle: Arbeitsrecht-Aktuell]. Ab 1. Juli 2027 werden Erwerbsersatzleistungen für Eltern erweitert, darunter ein neuer Betreuungsurlaub für Eltern von hospitalisierten Kindern. Das Arbeitsgericht Zürich klärte zudem, dass eine Kündigung nach formeller Beschwerde nicht automatisch als Rachekündigung gilt.

Schweizer Verträge brauchen überarbeitete Formulierungen.

Sources
Der Auskunftsanspruch nach dem Entgelttransparenzgesetz ...
10 hours ago ... Februar 2026 – 8 AZR 83/25, in: Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht (NZA) 2026, S. 1321 ... Kartellrecht im HR-Bereich – Wann wird Wettbewerb um Talente zum ...
luther-lawfirm.com
Arbeitsrecht-Aktuell
Arbeitsrecht-Aktuell
19 hours ago ... Eine Arbeitnehmerin reicht wegen des Verhaltens eines Arbeitskollegen eine formelle Beschwerde beim HR ein. ... Besonders praxisrelevant ist eine neue ...
arbeitsrecht-aktuell.ch
AI Summary

Das Bundesgericht hat entschieden, dass nachvertragliche Konkurrenzverbote die Weiterverwendung eigenen Fachwissens nicht verbieten dürfen und nur unter bestimmten Voraussetzungen verbindlich sind. Das Arbeitsgericht Zürich klärte, dass eine Kündigung nach einer formellen Beschwerde eines Arbeitnehmers nicht automatisch als missbräuchliche Rachekündigung gilt. Ab 1. Juli 2027 werden die Erwerbsersatzleistungen für Eltern erweitert, insbesondere mit einem neuen Betreuungsurlaub für Eltern von hospitalisierten Kindern, die mindestens vier aufeinanderfolgende Tage im Spital bleiben müssen. Zudem wurden aktuelle arbeitsrechtliche Regelungen zu Waldarbeitern, zur Arbeit während Ferien und zu Kündigungsgründen aktualisiert, um HR-Fachleute bei der Compliance mit geltenden Vorschriften zu unterstützen.

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Streikrecht unter Druck: Europas Arbeitswelt im Wandel
Streikrecht unter Druck: Europas Arbeitswelt im Wandel
6 hours ago ... Tarifverträge. Zurück zu Arbeit schließen. Zurück zu Themen schließen. Soziales · Alles ... Arbeitgeber versuchen jedoch immer häufiger, Streiks nicht durch ...
boeckler.de
AI Summary

Der Internationale Gerichtshof (IGH) hat in einem Rechtsgutachten erstmals bestätigt, dass das kollektive Streikrecht durch das Übereinkommen Nr. 87 der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) über die Vereinigungsfreiheit völkerrechtlich geschützt ist. Obwohl das Gutachten nicht bindend ist, dient es vielen Staaten als Grundlage für nationales Recht. Gleichzeitig zeigen aktuelle Fälle aus Ungarn und Deutschland, wie prozessuale Hürden das Streikrecht faktisch aushebeln können, während Arbeitgeber und Regierungen zunehmend versuchen, Streiks durch Gerichtsanrufe abzuwehren oder Gewerkschaftsrechte einzuschränken.

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