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Article · Tuesday, July 28, 2026

HR und Arbeitswelt · Branchen-Briefing

Die drei wichtigsten Stories, die HR und Arbeitswelt heute prägen, geschrieben für jemanden, der bereits in der Branche arbeitet: Regulierung, M&A, neue Marktteilnehmer, wichtige Filings und Präzedenzfälle. Fachpublikation (z.B. Fachpresse, Behördenquelle, Gerichtsakten) direkt zitieren, damit ich nachrecherchieren kann.

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HR und Arbeitswelt · Branchen-Briefing
Tuesday, July 28, 2026
HR und Arbeitswelt · Branchen-Briefing

HR und Arbeitswelt · Branchen-Briefing

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Das Bundesarbeitsgericht hat in seinem Urteil vom 19. Februar 2026 (8 AZR 83/25) zentrale Fragen zur Reichweite des Auskunftsanspruchs nach dem Entgelttransparenzgesetz geklärt. Das Gericht bestätigte, dass der Anspruch zeitlich auf das bei Antragstellung zurückliegende Kalenderjahr begrenzt ist und betriebsbezogen ausgestaltet ist – maßgeblich ist der Betriebsbegriff des Betriebsverfassungsgesetzes, nicht die rechtliche Unternehmenseinheit. Dies bedeutet für die Praxis, dass Arbeitnehmer Auskunft über Vergleichsentgelte ausschließlich auf Betriebsebene verlangen können. Erhebliche Änderungen zeichnen sich jedoch durch die europäische Entgelttransparenzrichtlinie 2023/970 ab, die Deutschland bislang nicht fristgerecht umgesetzt hat. Diese sieht weder eine zeitliche Begrenzung noch eine Betriebsbezogenheit vor und bezieht sich auf die gesamte Gruppe von Arbeitnehmern mit gleicher oder gleichwertiger Arbeit. Arbeitsgerichte müssen bereits jetzt eine richtlinienkonforme Auslegung vornehmen; ein weiteres BAG-Urteil vom 23. Oktober 2025 (8 AZR 300/24) zeigt, dass eine vermutete Diskriminierung bereits bei niedrigerem Entgelt im Vergleich zu Personen gleicher Arbeit vorliegen kann, unabhängig von der Größe der Vergleichsgruppe. [Quelle: oppenhoff]

Der Verfassungsgerichtshof hat mit Entscheidung vom 24. Oktober 2025 die geltende Regelung der pauschalen Abfindung bei externer beruflicher Wiedereingliederung als unvereinbar mit dem Gleichheitsgrundsatz erklärt. Der am 24. Juli 2026 eingereichte Gesetzesentwurf Nr. 8804 soll diese Ungleichbehandlung beenden: Die pauschale Abfindung soll künftig in allen Fällen geschuldet sein, in denen die gemischte Kommission eine externe Wiedereingliederung beschließt (ausgenommen bei Betriebseinstellung oder wenn sich der Arbeitnehmer bereits in der Kündigungsfrist befindet). Alle Arbeitgeber können beim Beschäftigungsfonds die Erstattung der Abfindung beantragen, mit Ausnahme jener, die von der internen Wiedereingliederung befreit sind und mehr als 49 Arbeitnehmer beschäftigen. Bis zur Verabschiedung des Gesetzesentwurfs bleibt die derzeitige Regelung anwendbar. [Quelle: kleyrgrasso]

Das von der Bundesregierung beschlossene "Programm für Aufschwung und Beschäftigung" führt zu erheblichen Änderungen in der Lohnsteuer und Entgeltabrechnung. Der Grundfreibeitrag soll in zwei Stufen von derzeit 12.348 Euro auf 12.900 Euro im Jahr 2028 erhöht werden, der Arbeitnehmerpauschbetrag um 200 Euro auf 1.430 Euro angepasst werden. Das Kindergeld steigt stufenweise von 259 Euro auf 272 Euro im Jahr 2028. Zur Gegenfinanzierung wird der Pauschalsteuersatz bei Minijobs ab 2027 von zwei auf fünf Prozent erhöht. Zudem verschärfen sich die Steuersätze für hohe Einkommen: Ab 250.000 Euro Jahreseinkommen gilt künftig ein Satz von 45 Prozent (bisher ab 277.826 Euro), ab 280.000 Euro sogar 47 Prozent. Die Obergrenzen für steuerlich begünstigte Sonn- und Feiertagszuschläge nach § 3b EStG werden zum 1. Januar 2027 bis zu einem Stundenlohn von 75 Euro erhöht (bisher 50 Euro), und steuerfreie Zuschläge im Tarifvertrag sollen vollständig beitragsfrei gestellt werden. Abfindungszahlungen werden steuerlich privilegiert, wenn zügig eine neue Erwerbstätigkeit aufgenommen wird. Die genaue Festlegung der Beträge erfolgt erst im Herbst 2026 im Gesetzgebungsverfahren. [Quelle: haufe]

Sources
Auskunftsansprüche nach dem Entgelttransparenzgesetz: BAG ...
7 hours ago ... Zugleich macht das Urteil deutlich, dass die bevorstehende Umsetzung der europäischen Entgelttransparenzrichtlinie erhebliche Änderungen mit sich bringen dürfte ...
oppenhoff.eu
AI Summary

Das Bundesarbeitsgericht hat in seinem Urteil vom 19. Februar 2026 (8 AZR 83/25) zentrale Fragen zur Reichweite des Auskunftsanspruchs nach dem Entgelttransparenzgesetz geklärt. Das Gericht bestätigte, dass der Anspruch zeitlich auf das bei Antragstellung zurückliegende Kalenderjahr begrenzt ist und betriebsbezogen ausgestaltet ist – maßgeblich ist der Betriebsbegriff des Betriebsverfassungsgesetzes, nicht die rechtliche Unternehmenseinheit. Dies bedeutet für die Praxis, dass Arbeitnehmer Auskunft über Vergleichsentgelte ausschließlich auf Betriebsebene verlangen können. Erhebliche Änderungen zeichnen sich jedoch durch die europäische Entgelttransparenzrichtlinie 2023/970 ab, die Deutschland bislang nicht fristgerecht umgesetzt hat. Diese sieht weder eine zeitliche Begrenzung noch eine Betriebsbezogenheit vor und bezieht sich auf die gesamte Gruppe von Arbeitnehmern mit gleicher oder gleichwertiger Arbeit. Arbeitsgerichte müssen bereits jetzt eine richtlinienkonforme Auslegung vornehmen; ein weiteres BAG-Urteil vom 23. Oktober 2025 (8 AZR 300/24) zeigt, dass eine vermutete Diskriminierung bereits bei niedrigerem Entgelt im Vergleich zu Personen gleicher Arbeit vorliegen kann, unabhängig von der Größe der Vergleichsgruppe.

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Pauschale Abfindung bei externer beruflicher Wiedereingliederung
Pauschale Abfindung bei externer beruflicher Wiedereingliederung
4 hours ago ... Compliance AML · Contract Law · Corporate and ... anwendbar. Unsere Abteilung Arbeitsrecht steht Ihnen für alle Fragen zur pauschalen Abfindung für die externe
kleyrgrasso.com
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Der Verfassungsgerichtshof hat mit Entscheidung vom 24. Oktober 2025 die geltende Regelung der pauschalen Abfindung bei externer beruflicher Wiedereingliederung als unvereinbar mit dem Gleichheitsgrundsatz erklärt. Der am 24. Juli 2026 eingereichte Gesetzesentwurf Nr. 8804 soll diese Ungleichbehandlung beenden: Die pauschale Abfindung soll künftig in allen Fällen geschuldet sein, in denen die gemischte Kommission eine externe Wiedereingliederung beschließt (ausgenommen bei Betriebseinstellung oder wenn sich der Arbeitnehmer bereits in der Kündigungsfrist befindet). Alle Arbeitgeber können beim Beschäftigungsfonds die Erstattung der Abfindung beantragen, mit Ausnahme jener, die von der internen Wiedereingliederung befreit sind und mehr als 49 Arbeitnehmer beschäftigen. Bis zur Verabschiedung des Gesetzesentwurfs bleibt die derzeitige Regelung anwendbar.

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Geplante Lohnsteuerentlastungen und weitere Steueränderungen
Geplante Lohnsteuerentlastungen und weitere Steueränderungen
8 hours ago ... ... Arbeitsrecht als auch steuerliche Änderungen. Für die Entgeltabrechnung sind ... Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz ...
haufe.de
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Das von der Bundesregierung beschlossene "Programm für Aufschwung und Beschäftigung" führt zu erheblichen Änderungen in der Lohnsteuer und Entgeltabrechnung. Der Grundfreibeitrag soll in zwei Stufen von derzeit 12.348 Euro auf 12.900 Euro im Jahr 2028 erhöht werden, der Arbeitnehmerpauschbetrag um 200 Euro auf 1.430 Euro angepasst werden. Das Kindergeld steigt stufenweise von 259 Euro auf 272 Euro im Jahr 2028. Zur Gegenfinanzierung wird der Pauschalsteuersatz bei Minijobs ab 2027 von zwei auf fünf Prozent erhöht. Zudem verschärfen sich die Steuersätze für hohe Einkommen: Ab 250.000 Euro Jahreseinkommen gilt künftig ein Satz von 45 Prozent (bisher ab 277.826 Euro), ab 280.000 Euro sogar 47 Prozent. Die Obergrenzen für steuerlich begünstigte Sonn- und Feiertagszuschläge nach § 3b EStG werden zum 1. Januar 2027 bis zu einem Stundenlohn von 75 Euro erhöht (bisher 50 Euro), und steuerfreie Zuschläge im Tarifvertrag sollen vollständig beitragsfrei gestellt werden. Abfindungszahlungen werden steuerlich privilegiert, wenn zügig eine neue Erwerbstätigkeit aufgenommen wird. Die genaue Festlegung der Beträge erfolgt erst im Herbst 2026 im Gesetzgebungsverfahren.

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