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HR und Arbeitswelt · Branchen-Briefing

Die drei wichtigsten Stories, die HR und Arbeitswelt heute prägen, geschrieben für jemanden, der bereits in der Branche arbeitet: Regulierung, M&A, neue Marktteilnehmer, wichtige Filings und Präzedenzfälle. Fachpublikation (z.B. Fachpresse, Behördenquelle, Gerichtsakten) direkt zitieren, damit ich nachrecherchieren kann.

Von Marius BongartsBusiness37 Ausgaben
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HR und Arbeitswelt · Branchen-Briefing
Samstag, 22. August 2026
HR und Arbeitswelt · Branchen-Briefing

HR und Arbeitswelt · Branchen-Briefing

1 Min. Lesezeit

16 hours ago ... 2 AGG. BAG-Rechtsprechung: Indizwirkung für Diskriminierung. Das BAG hat mit Urteil vom 27. März 2025 - 8 AZR 123/24 klargestellt, dass ein ... [Quelle: fachanwalt]

Das Bundesarbeitsgericht hat in einem Präzedenzfall geklärt, dass Arbeitnehmer bei internen Compliance-Untersuchungen keinen Anspruch auf die vollständige Herausgabe des Untersuchungsberichts haben, auch wenn dieser personenbezogene Daten enthält. Zwar gewährt Artikel 15 DSGVO Beschäftigten Auskunft über ihre personenbezogenen Daten, doch bezieht sich dieser Anspruch nicht automatisch auf die Dokumentengesamtheit. Das BAG stellte fest, dass eine vollständige Kopie nur erforderlich ist, wenn sie „unerlässlich" für das Verständnis der Daten ist – die Beweislast trägt der Arbeitnehmer. Besonders relevant für die Compliance-Praxis: Rechtliche Bewertungen, Mandantenhinweise und interne Strategieüberlegungen müssen nicht als Kopie herausgegeben werden, auch wenn der Bericht in der Personalakte gespeichert ist. Arbeitgeber sollten personenbezogene Informationen von rechtlichen und geschäftlichen Inhalten bereits bei der Gestaltung von Personalakten und Compliance-Prozessen klar trennen. [Quelle: marktundmitt]

Arbeitsgericht Stuttgart (7 Ca 4016/25): Ein Arbeitnehmer wurde fristlos gekündigt, nachdem er ein Personalgespräch mutmaßlich heimlich mit seinem Smartphone aufgezeichnet hatte. Das Gericht bestätigte die Kündigung und begründete dies mit dem dringenden Tatverdacht einer Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes gemäß § 201 Abs. 1 Nr. 1 StGB. Indizien für die heimliche Aufnahme waren der außergewöhnlich detaillierte Umfang des später erstellten Gedächtnisprotokolls in wörtlicher Rede, die Platzierung von Smartphone und Bluetooth-Kopfhörern auf dem Tisch sowie die fehlende Glaubhaftigkeit der Gegendarstellung des Arbeitnehmers. Das Gericht stellte klar, dass ein dringender Tatverdacht auf objektiven Tatsachen beruhen muss und bloße Vermutungen nicht ausreichen, bestätigte aber in diesem Fall die vorhandenen Indizien als ausreichend für eine fristlose Kündigung. [Quelle: faz]

Quellen
AGG-Entschädigung trotz fehlendem Vermittlungsauftrag? ArbG ...
16 hours ago ... 2 AGG. BAG-Rechtsprechung: Indizwirkung für Diskriminierung. Das BAG hat mit Urteil vom 27. März 2025 - 8 AZR 123/24 klargestellt, dass ein ...
fachanwalt.de
BAG-Urteil: Wann Mitarbeiter Compliance-Berichte einsehen dürfen
BAG-Urteil: Wann Mitarbeiter Compliance-Berichte einsehen dürfen
9 hours ago ... Urteile & Verordnungen > Arbeitsrecht > Compliance. BAG zieht Grenze: Was Mitarbeiter bei internen Ermittlungen erfahren dürfen. 22. August 2026 | Silke Haars ...
marktundmittelstand.de
KI-Zusammenfassung

Das Bundesarbeitsgericht hat in einem Präzedenzfall geklärt, dass Arbeitnehmer bei internen Compliance-Untersuchungen keinen Anspruch auf die vollständige Herausgabe des Untersuchungsberichts haben, auch wenn dieser personenbezogene Daten enthält. Zwar gewährt Artikel 15 DSGVO Beschäftigten Auskunft über ihre personenbezogenen Daten, doch bezieht sich dieser Anspruch nicht automatisch auf die Dokumentengesamtheit. Das BAG stellte fest, dass eine vollständige Kopie nur erforderlich ist, wenn sie „unerlässlich" für das Verständnis der Daten ist – die Beweislast trägt der Arbeitnehmer. Besonders relevant für die Compliance-Praxis: Rechtliche Bewertungen, Mandantenhinweise und interne Strategieüberlegungen müssen nicht als Kopie herausgegeben werden, auch wenn der Bericht in der Personalakte gespeichert ist. Arbeitgeber sollten personenbezogene Informationen von rechtlichen und geschäftlichen Inhalten bereits bei der Gestaltung von Personalakten und Compliance-Prozessen klar trennen.

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Personalgespräche: Heimliche Mitschnitte können zur Kündigung ...
Personalgespräche: Heimliche Mitschnitte können zur Kündigung ...
6 hours ago ... Kolumne „Mein Urteil“. Ist bei einer Freistellung ... Joachim Wichert ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und Partner der Kanzlei Aclanz in Frankfurt am Main.
faz.net
KI-Zusammenfassung

Arbeitsgericht Stuttgart (7 Ca 4016/25): Ein Arbeitnehmer wurde fristlos gekündigt, nachdem er ein Personalgespräch mutmaßlich heimlich mit seinem Smartphone aufgezeichnet hatte. Das Gericht bestätigte die Kündigung und begründete dies mit dem dringenden Tatverdacht einer Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes gemäß § 201 Abs. 1 Nr. 1 StGB. Indizien für die heimliche Aufnahme waren der außergewöhnlich detaillierte Umfang des später erstellten Gedächtnisprotokolls in wörtlicher Rede, die Platzierung von Smartphone und Bluetooth-Kopfhörern auf dem Tisch sowie die fehlende Glaubhaftigkeit der Gegendarstellung des Arbeitnehmers. Das Gericht stellte klar, dass ein dringender Tatverdacht auf objektiven Tatsachen beruhen muss und bloße Vermutungen nicht ausreichen, bestätigte aber in diesem Fall die vorhandenen Indizien als ausreichend für eine fristlose Kündigung.

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Über Nacht zusammengestellt von MorningMail.aiZugestellt um 19:50

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