HR und Arbeitswelt · Branchen-Briefing
Die drei wichtigsten Stories, die HR und Arbeitswelt heute prägen, geschrieben für jemanden, der bereits in der Branche arbeitet: Regulierung, M&A, neue Marktteilnehmer, wichtige Filings und Präzedenzfälle. Fachpublikation (z.B. Fachpresse, Behördenquelle, Gerichtsakten) direkt zitieren, damit ich nachrecherchieren kann.
Tarifbindung per Gesetz, KI-Compliance mit Aufschub, Kündigung formalistisch enger
2 Min. Lesezeit
Nationaler Aktionsplan Tarifbindung
Deutschland zieht die Tarifbindung gesetzlich an.
Das Bundeskabinett beschloss am 22. Juli 2026 einen Nationalen Aktionsplan zur Förderung der Tarifbindung, nachdem die EU-Mindestlohn-Richtlinie von 2022 alle Mitgliedstaaten mit einer Quote unter 80 Prozent zur Vorlage verpflichtet hat – Deutschland liegt derzeit unter 50 Prozent [Quelle: Haufe]. Der Plan verbindet bereits geltende Maßnahmen wie das Bundestariftreuegesetz (seit 1. Mai 2026) mit neuen Regelungen: digitales Zugangsrecht für Gewerkschaften in Betrieben, steuerliche Anreize für Gewerkschaftsmitgliedschaften (seit 1. Januar 2026 aktiv) und geplante Arbeitszeitgesetz-Änderungen mit optionaler wöchentlicher statt täglicher Höchstarbeitszeit. HR-Teams sollten Tariflandschaften neu kartieren und Verhandlungsprozesse vorbereiten.
KI im Recruiting: Compliance-Frist bis 2027
KI-Recruiting braucht Hochrisiko-Struktur jetzt.
KI-Systeme in Bewerbungsprozessen gelten unter der EU-KI-Verordnung teilweise als Hochrisiko und unterliegen ab dem 2. Dezember 2027 besonderen Anforderungen – Datenschutzprüfungen, Risikobewertungen und Dokumentation sind bereits fällig [Quelle: Adorga Solutions]. Hochrisiko-KI-Systeme müssen transparente Informationspflichten erfüllen, menschliche Kontrolle gewährleisten und Diskriminierungsrisiken durch Überprüfung der Bewertungskriterien minimieren. Unternehmen sollten systematisch inventarisieren, welche Tools im Einsatz sind, Auftragsverarbeitungsvereinbarungen mit Anbietern klären und Datenschutzhinweise für Bewerber aktualisieren.
Wer jetzt nicht prüft, sitzt Dezember 2027 in der Falle.
Betriebsrat & Neueinstellung: Was BAG verlangt
Betriebsratsbeteiligung bei Neueinstellung ist kein Formalakt.
Nach § 99 Abs. 1 BetrVG muss der Arbeitgeber in Unternehmen mit mehr als 20 wahlberechtigten Arbeitnehmern den Betriebsrat vor jeder Einstellung unterrichten und dessen Zustimmung einholen – unzureichende Unterrichtung, etwa fehlende Informationen zur Entgeltstufe, verhindert die Zustimmungsfiktion [Quelle: Best Places to Work]. Das Bundesarbeitsgericht (1 ABR 25/23, 2024) bestätigte: eine fehlerhafte Beteiligung kann nach § 101 BetrVG aufgehoben werden. Arbeitgeber sollten standardisierte Prozesse mit Checklisten etablieren, Recruiting und Betriebsratsbeteiligung von Anfang an integrieren und Unterrichtungsvorlagen auf Lückenlosigkeit überprüfen.
Formales wird zur Defensivwaffe.
Betriebsbedingte Kündigung: Jahreseinsatz schlägt alte Stelle
Arbeitgeber müssen den aktuell ausgeübten Job kündigen, nicht die Vergangenheit.
Das Arbeitsgericht Wuppertal (5 Ca 2235/25, 29. Januar 2026) kassierte eine betriebsbedingte Kündigung, weil das Unternehmen nur auf den Wegfall einer früheren Position verwies, auf der die Arbeitnehmerin seit Jahren nicht mehr tätig war [Quelle: Arbeitsrecht Siegen]. Zusätzlich war die Betriebsratsanhörung fehlerhaft – dem Gremium wurden veraltete Aufgabenbeschreibungen mitgeteilt, nicht die in Medical Affairs tatsächlich ausgeübten Tätigkeiten. Eine Betriebsvereinbarung, die Kündigungsschutz von Zustimmung zu Gehaltskürzungen abhängig macht, verstößt gegen betriebsverfassungsrechtliche Grundsätze und hebelt gesetzlichen Schutz aus. HR-Teams müssen aktuelle Tätigkeitsbeschreibungen führen und Betriebsräte vollständig informieren.
Formale Lücken kosten Kündigungen.
Nationaler Aktionsplan zur Tarifbindung: Das kommt auf Arbeitgeber ...11 hours ago ... Personal Arbeitsrecht HR-Management Neues Lernen Entgelt. mehr. mehr. HR ... Änderungen im Arbeitszeitgesetz, Qualifizierungsgeld, Klimaverträge. Der ...haufe.de

Deutschland hat am 22. Juli 2026 einen nationalen Aktionsplan zur Steigerung der Tarifbindung verabschiedet, nachdem die EU-Mindestlohn-Richtlinie von 2022 alle Mitgliedstaaten mit einer Tarifbindung unter 80 Prozent zur Vorlage eines solchen Plans verpflichtete. Die Tarifbindung in Deutschland liegt derzeit unter 50 Prozent. Der Aktionsplan enthält bereits umgesetzte Maßnahmen wie das seit 1. Mai 2026 geltende Bundestariftreuegesetz und neue Regelungen wie das digitale Zugangsrecht für Gewerkschaften in Betrieben, steuerliche Anreize für Gewerkschaftsmitgliedschaften (seit 1. Januar 2026 in Kraft) sowie geplante Änderungen im Arbeitszeitgesetz mit Möglichkeit einer wöchentlichen statt täglichen Höchstarbeitszeit.
Betriebsbedingte Kündigung: Dauer-Einsatz macht sie unwirksam8 hours ago ... Überobligatorische Mehrarbeit meint Arbeit ... Kollektivrechtliche Regelungen sind Vereinbarungen mit dem Betriebsrat, etwa eine Gesamtbetriebsvereinbarung.arbeitsrechtsiegen.de

Das Arbeitsgericht Wuppertal entschied mit Urteil vom 29.01.2026 (5 Ca 2235/25), dass eine betriebsbedingte Kündigung einer kaufmännischen Führungskraft unwirksam war. Das Unternehmen muss den Wegfall des aktuell ausgeübten Arbeitsplatzes konkret darlegen und beweisen – nicht nur den einer früheren Position, auf der die Arbeitnehmerin seit Jahren nicht mehr tätig war. Die Betriebsratsanhörung war fehlerhaft, weil dem Betriebsrat veraltete Aufgabenbeschreibungen mitgeteilt wurden, ohne konkrete Informationen über die zuletzt in Medical Affairs tatsächlich ausgeübten Tätigkeiten. Eine Betriebsvereinbarung, die den Kündigungsschutz von der Zustimmung zu Vertragsänderungen mit Gehaltskürzung abhängig machte, verstößt gegen betriebsverfassungsrechtliche Grundsätze und kann nicht den gesetzlichen Kündigungsschutz aushebeln. Die Arbeitnehmerin mit Schwerbehinderung musste bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens weiterbeschäftigt werden.
KI im Recruiting: Warum Unternehmen Bewerbungsprozesse jetzt ...17 hours ago ... ... Arbeitsrecht und die KI-Verordnung direkt aufeinander. Für Unternehmen bedeutet das: KI im Recruiting ist kein reines IT- oder HR-Thema. Es ist ein ...adorgasolutions.de

KI-Systeme im Recruiting gelten unter der EU-KI-Verordnung teilweise als Hochrisiko-KI und unterliegen damit besonderen regulatorischen Anforderungen. Die Compliance-Pflichten für Unternehmen umfassen Datenschutzprüfungen, Risikobewertungen und die Dokumentation von KI-Einsatz im Bewerbungsprozess, wobei spezielle Hochrisiko-Anforderungen ab dem 2. Dezember 2027 vollständig anwendbar werden. KI-gestützte Bewertungs- und Auswahlsysteme müssen transparente Informationspflichten erfüllen, wirksame menschliche Kontrolle gewährleisten und Diskriminierungsrisiken minimieren – insbesondere durch Überprüfung der verwendeten Bewertungskriterien auf Sachlichkeit und Stellenbezug. Unternehmen sollten systematisch prüfen, welche KI-Tools im Recruiting eingesetzt werden, Auftragsverarbeitungsvereinbarungen mit Anbietern klären und Datenschutzhinweise für Bewerber aktualisieren sowie Zugriffe beschränken und Löschfristen definieren.
Betriebsrat & Mitbestimmung bei Neueinstellungen: Das müssen ...24 hours ago ... Dieser Artikel bietet einen allgemeinen Überblick über die gesetzlichen Regelungen und ersetzt keine individuelle arbeitsrechtliche Beratung. Gerade bei ...best-places-to-work.com

Nach § 99 Abs. 1 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) muss der Arbeitgeber in Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 wahlberechtigten Arbeitnehmern den Betriebsrat vor jeder Einstellung unterrichten und dessen Zustimmung einholen. Der Betriebsrat kann seine Zustimmung nur aus gesetzlich vorgesehenen Gründen verweigern, wie Verstöße gegen gesetzliche oder betriebliche Regelungen, Nachteile für bereits Beschäftigte, fehlende interne Ausschreibung oder Störung des Betriebsfriedens. Die Verweigerung muss schriftlich erfolgen und begründet werden; reagiert der Betriebsrat innerhalb einer Woche nicht ordnungsgemäß, gilt die Zustimmung als erteilt. Das Bundesarbeitsgericht hat in einer Entscheidung aus 2024 (1 ABR 25/23) bestätigt, dass eine unzureichende Unterrichtung, etwa durch fehlende Informationen zur vorgesehenen Entgeltstufe, dazu führen kann, dass die Zustimmungsfiktion nicht eintritt. Eine personelle Maßnahme ohne erforderliche Beteiligung kann nach § 101 BetrVG aufgehoben werden. Wird die Zustimmung ordnungsgemäß verweigert, kann der Arbeitgeber beim Arbeitsgericht die Ersetzung der Zustimmung beantragen. Das Bundesarbeitsgericht hat zudem klargestellt, dass auch die Übernahme eines Leiharbeitnehmers der Betriebsratsbeteiligung unterliegen kann. Arbeitgeber sollten standardisierte Prozesse mit Checklisten etablieren und Recruiting sowie Betriebsratsbeteiligung von Anfang an integrieren, um Verzögerungen zu vermeiden.