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Artikel · Dienstag, 14. Juli 2026

HR und Arbeitswelt · Branchen-Briefing

Die drei wichtigsten Stories, die HR und Arbeitswelt heute prägen, geschrieben für jemanden, der bereits in der Branche arbeitet: Regulierung, M&A, neue Marktteilnehmer, wichtige Filings und Präzedenzfälle. Fachpublikation (z.B. Fachpresse, Behördenquelle, Gerichtsakten) direkt zitieren, damit ich nachrecherchieren kann.

Von Marius BongartsBusiness37 Ausgaben
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HR und Arbeitswelt · Branchen-Briefing
Dienstag, 14. Juli 2026
HR und Arbeitswelt · Branchen-Briefing

HR und Arbeitswelt · Branchen-Briefing

2 Min. Lesezeit

Das Inhaltsverzeichnis dieser Fachpublikation behandelt mehrere für die Nutzer relevante Themen: Das Arbeitsrecht-Ressort umfasst eine Entscheidung des Arbeitsgerichts Offenbach zu Compliance-Pflichten von Compliance Officers und General Counsels in Whistleblower-Verfahren, sowie Artikel zu DSGVO-Auskunftsverlangen für Arbeitgeber, zur betrieblichen Mitbestimmung als Stabilitätsfaktor der deutschen Wirtschaft und zur rechtlichen Gestaltung einvernehmlicher Trennungen und Aufhebungsverträge. Die Rubrik Rechtsprechung dokumentiert sechs kommentierte Gerichtsentscheidungen zu arbeitsrechtlichen Kernthemen wie Einstellung, Inflationsausgleichsprämien und Tarifverträgen. Zusätzlich wird die unmittelbare Wirkung der EU-Richtlinie 2023/970 (ETRL) im öffentlichen Dienst behandelt. [Quelle: arbeit-und-a]

Gerichtliches Präzedenzurteil zur AGG-Anwendung: Ein Gericht hat entschieden, dass ein bloßer Verstoß gegen die Vermittlungspflicht nach § 164 Abs. 1 SGB IX (Meldung offener Stellen bei der Agentur für Arbeit) nicht automatisch die Vermutung einer Benachteiligung schwerbehinderter Menschen nach § 22 AGG begründet. Das Gericht kritisiert die bisherige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts als nicht zeitgemäß und argumentiert, dass moderne digitale Bewerbungsverfahren eine Reformierung dieser Regelung erfordern, bis der Gesetzgeber diese vornimmt. Arbeitgeber müssen die Verpflichtung aus § 164 SGB IX weiterhin beachten, aber ein formaler Verstoß allein rechtfertigt keine Diskriminierungsvermutung ohne konkrete Indizien für die Auswahl- oder Einstellungsentscheidung. Das Gericht kennzeichnete einen Bewerber als „AGG-Hopper", der sich nicht um echte Stellen bewirbt, sondern gezielt Entschädigungsansprüche nach § 15 Abs. 2 AGG verfolgt – ein rechtsmissbräuchliches Vorgehen nach § 242 BGB. Der Bewerber konnte nicht darlegen, dass er im konkreten Stellenbesetzungsverfahren wegen seiner Schwerbehinderung benachteiligt wurde. [Quelle: betriebsrat]

Das BAG hat in einem Urteil vom 21.08.2024 (5 AZR 248/23) zur Erschütterung des Beweiswerts von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen entschieden. Zentrale Erkenntnis: Besteht zeitliche Koinzidenz zwischen einer Kündigung und dem Beginn der Arbeitsunfähigkeit, kann dies den Beweiswert der ärztlichen Bescheinigung erschüttern – unabhängig davon, ob die Kündigung bereits zugegangen war oder ob die Arbeitsunfähigkeit die Kündigungsfrist passgenau abdeckt. Das BAG legt dabei einen zunehmend lockeren Maßstab an und verlagert höhere Anforderungen auf den Arbeitnehmer, der die Arbeitsunfähigkeit trotz ärztlicher Bescheinigung nachweisen muss. Im konkreten Fall trug das Arbeitsgericht einem Fall Rechnung, in dem eine Pflegeassistentin nach ihrer Eigenkündigung mehrere Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen desselben Arztes einreichte, die die komplette Kündigungsfrist abdeckten. [Quelle: juris]

Quellen
Ausgabe 7/26 | Fachmagazin | Arbeit und Arbeitsrecht | Praxis | Recht
Ausgabe 7/26 | Fachmagazin | Arbeit und Arbeitsrecht | Praxis | Recht
6 hours ago ... Resilienz durch BV Regelung für die Krise. Auskunftsansprüche nach Art. 15 DSGVO Reichweite und Grenzen. Arbeitgeber vs. Betriebsrat
arbeit-und-arbeitsrecht.de
KI-Zusammenfassung

Das Inhaltsverzeichnis dieser Fachpublikation behandelt mehrere für die Nutzer relevante Themen: Das Arbeitsrecht-Ressort umfasst eine Entscheidung des Arbeitsgerichts Offenbach zu Compliance-Pflichten von Compliance Officers und General Counsels in Whistleblower-Verfahren, sowie Artikel zu DSGVO-Auskunftsverlangen für Arbeitgeber, zur betrieblichen Mitbestimmung als Stabilitätsfaktor der deutschen Wirtschaft und zur rechtlichen Gestaltung einvernehmlicher Trennungen und Aufhebungsverträge. Die Rubrik Rechtsprechung dokumentiert sechs kommentierte Gerichtsentscheidungen zu arbeitsrechtlichen Kernthemen wie Einstellung, Inflationsausgleichsprämien und Tarifverträgen. Zusätzlich wird die unmittelbare Wirkung der EU-Richtlinie 2023/970 (ETRL) im öffentlichen Dienst behandelt.

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Genügt Verstoß gegen formelle Vorschriften für Benachteiligung? - ifb
Genügt Verstoß gegen formelle Vorschriften für Benachteiligung? - ifb
8 hours ago ... Arbeitgeber sind verpflichtet, der Agentur für Arbeit freie Arbeitsplätze zu melden. Begründet ein Verstoß die Vermutung einer Benachteiligung wegen ...
betriebsrat.de
KI-Zusammenfassung

Gerichtliches Präzedenzurteil zur AGG-Anwendung: Ein Gericht hat entschieden, dass ein bloßer Verstoß gegen die Vermittlungspflicht nach § 164 Abs. 1 SGB IX (Meldung offener Stellen bei der Agentur für Arbeit) nicht automatisch die Vermutung einer Benachteiligung schwerbehinderter Menschen nach § 22 AGG begründet. Das Gericht kritisiert die bisherige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts als nicht zeitgemäß und argumentiert, dass moderne digitale Bewerbungsverfahren eine Reformierung dieser Regelung erfordern, bis der Gesetzgeber diese vornimmt. Arbeitgeber müssen die Verpflichtung aus § 164 SGB IX weiterhin beachten, aber ein formaler Verstoß allein rechtfertigt keine Diskriminierungsvermutung ohne konkrete Indizien für die Auswahl- oder Einstellungsentscheidung. Das Gericht kennzeichnete einen Bewerber als „AGG-Hopper", der sich nicht um echte Stellen bewirbt, sondern gezielt Entschädigungsansprüche nach § 15 Abs. 2 AGG verfolgt – ein rechtsmissbräuchliches Vorgehen nach § 242 BGB. Der Bewerber konnte nicht darlegen, dass er im konkreten Stellenbesetzungsverfahren wegen seiner Schwerbehinderung benachteiligt wurde.

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juris PraxisReporte - juristische Nachrichen online | juris
juris PraxisReporte - juristische Nachrichen online | juris
3 hours ago ... Dies betrifft nach der Rechtsprechung beispielsweise solche Fälle, in denen ein Arbeitnehmer, der sein Arbeitsverhältnis kündigt, am Tag der Kündigung ...
juris.de
KI-Zusammenfassung

Das BAG hat in einem Urteil vom 21.08.2024 (5 AZR 248/23) zur Erschütterung des Beweiswerts von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen entschieden. Zentrale Erkenntnis: Besteht zeitliche Koinzidenz zwischen einer Kündigung und dem Beginn der Arbeitsunfähigkeit, kann dies den Beweiswert der ärztlichen Bescheinigung erschüttern – unabhängig davon, ob die Kündigung bereits zugegangen war oder ob die Arbeitsunfähigkeit die Kündigungsfrist passgenau abdeckt. Das BAG legt dabei einen zunehmend lockeren Maßstab an und verlagert höhere Anforderungen auf den Arbeitnehmer, der die Arbeitsunfähigkeit trotz ärztlicher Bescheinigung nachweisen muss. Im konkreten Fall trug das Arbeitsgericht einem Fall Rechnung, in dem eine Pflegeassistentin nach ihrer Eigenkündigung mehrere Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen desselben Arztes einreichte, die die komplette Kündigungsfrist abdeckten.

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Über Nacht zusammengestellt von MorningMail.aiZugestellt um 19:50