HR und Arbeitswelt · Branchen-Briefing
Die drei wichtigsten Stories, die HR und Arbeitswelt heute prägen, geschrieben für jemanden, der bereits in der Branche arbeitet: Regulierung, M&A, neue Marktteilnehmer, wichtige Filings und Präzedenzfälle. Fachpublikation (z.B. Fachpresse, Behördenquelle, Gerichtsakten) direkt zitieren, damit ich nachrecherchieren kann.
Kündigungen für Topverdiener, höhere Bußgelder, Gleichstellungslücke
1 Min. Lesezeit
Arbeitsrechtsreform 2027
Topverdiener verlieren ihren Kündigungsschutz ab Januar 2027.
Die geplante Reform ermöglicht Arbeitgebern, Beschäftigte ab etwa 177.000 Euro Jahresgehalt mit Auflösungsanspruch zu trennen – gegen eine Abfindung von 12 bis 18 Monatsgehältern [Quelle: IT Boltwise]. Parallel werden sachgrundlose Befristungen auf 48 Monate verlängert (mit bis zu sechs Verlängerungen bis Ende 2030), und das Schriftformerfordernis fällt weg. Ein neues Job-to-Job-Probearbeitsmodell erlaubt bis zu vier Wochen Erprobung beim neuen Arbeitgeber, während das alte Verhältnis fortbesteht.
Das Ifo-Institut fordert aggressivere Regeln – niedrigere Einkommensschwelle, kürzere Fristen.
Höhere Bußgelder für Compliance-Verstöße
Compliance-Negligenz wird deutlich teurer.
Der Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2024/1203 verdoppelt bis vervierfacht die Bußgeldrahmen nach § 30 OWiG: von 10 auf 40 Millionen Euro bei vorsätzlichen, von 5 auf 20 Millionen Euro bei fahrlässigen Straftaten [Quelle: KPMG]. Neu: Konkrete Kriterien für die Bußgeldbemessung werden gesetzlich verankert, darunter organisationsbezogene Faktoren. Entscheidend – ernsthafter Einsatz für Compliance und freiwillige Offenlegung von Verstößen können das Bußgeld senken. Das gilt deliktsübergreifend für Korruption, Betrug und Geldwäsche.
Parlamentsberatung beginnt 2026.
Gleichstellungsrichtlinie: Deutschland in der Warteschleife
Die EU-Richtlinie zur Lohngleichheit bleibt in Deutschland unumgesetzt.
Deutschland setzt die Vorgabe für transparente Lohnbewertung und Zahlungsgleichheit zwischen Männern und Frauen bislang nicht um [Quelle: Tagesschau]. Der Gender Pay Gap variiert je nach Branche erheblich, und ein UN-Bericht bestätigt: Frauen haben weltweit nirgends volle Gleichstellung erreicht. Für HR-Departments bedeutet das Verzögerung bei der Compliance mit künftigen Transparency-Anforderungen.
Umsetzungsfrist verstreicht 2026.
Arbeitsrechtsreform ab 2027: Leichtere Kündigungen für Top ...22 hours ago ... Stichwörter Abfindung AI Arbeitsförderung Arbeitsrecht Artificial ... regulierung Risiko Sicherheit Sicherheitssysteme space Technologie Umsatz USA ...it-boltwise.de

Ab 2027 tritt eine Arbeitsrechtsreform in Kraft, die Arbeitgebern die Kündigung von Beschäftigten ab einem Jahresgehalt von etwa 177.000 Euro (das 1,75-fache der Beitragsbemessungsgrenze) deutlich erleichtert. Der Auflösungsanspruch wird vereinfacht, wobei eine Abfindung zwischen 12 und 18 Monatsgehältern vorgesehen ist. Parallel werden sachgrundlose Befristungen von 24 auf 48 Monate verlängert mit bis zu sechs Verlängerungen innerhalb dieses Zeitraums (gültig bis 31. Dezember 2030), und das Schriftformerfordernis für Befristungen entfällt ab Jahresbeginn 2027. Diese Änderungen sind Teil einer 150-Maßnahmen-Strategie für Startups und Scaleups. Zusätzlich werden die telefonische Krankschreibung abgeschafft und ein ärztliches Attest ab dem ersten Krankheitstag verlangt. Ein neues „Job-to-Job"-Probearbeitsmodell ermöglicht bis zu vier Wochen Probearbeit beim neuen Arbeitgeber, während das alte Arbeitsverhältnis fortbesteht und die Bundesagentur für Arbeit diese Prozesse unterstützt. Das Ifo-Institut empfiehlt alternative Schwellenwerte: eine Senkung der Einkommensschwelle auf etwa 101.400 Euro (betrifft etwa zehn Prozent der Vollzeitbeschäftigten statt zwei Prozent) und kürzere Kündigungsfristen nach Schweizer Vorbild. Die Parlamentsberatung des Reformpakets soll 2026 beginnen, erste Umsetzungen werden für Herbst 2026 erwartet.
Die geplanten Änderungen an § 30 OWiG - KPMG International13 hours ago ... Höhere Sanktionen, klarere Kriterien: Das sind die wesentlichen Änderungen · Compliance-Maßnahmen können Bußgelder mindern · Was bedeutet das für Unternehmen?kpmg.com
Am 26. Mai 2026 brachte die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2024/1203 in den Bundestag ein, der neben Umweltstrafrecht eine grundlegende Änderung von § 30 OWiG (Ordnungswidrigkeitengesetz) enthält. Die Reform erhöht die Bußgeldrahmen für Verbandssanktionen erheblich: bei vorsätzlichen Straftaten von 10 auf 40 Millionen Euro und bei fahrlässigen Straftaten von 5 auf 20 Millionen Euro. Diese Änderung gilt deliktsübergreifend für wirtschaftsstrafrechtliche Konstellationen wie Korruption, Betrug und Geldwäsche, nicht nur für Umweltdelikte. Mit einem neuen Absatz 2a werden erstmals konkrete Kriterien für die Bußgeldbemessung gesetzlich festgeschrieben. Neben der Tat und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Unternehmens sollen organisationsbezogene Faktoren berücksichtigt werden. Besonders relevant: Von einem Unternehmen ergriffene Compliance- und Präventionsmaßnahmen sollen die Bußgeldhöhe mindern, ebenso wie freiwillige Offenlegung von Verstößen und wesentliche Beiträge zur Aufklärung. Die Gesetzesbegründung stellt klar, dass je ernsthafter sich ein Unternehmen um wirksame Compliance bemüht, desto geringer das Bußgeld ausfallen kann. Der Gesetzentwurf befindet sich derzeit im parlamentarischen Verfahren.
Gleichstellung - aktuelle Nachrichten | tagesschau.de3 hours ago ... ... Urteil vom Vorjahr. Eine EU-Richtlinie will das ändern - doch Kritiker ... "Equal Care Day" Neue Arbeitswelt, alte Rollenbilder. 29.02.2024 • 06:30 Uhr.tagesschau.de

Deutschland setzt EU-Richtlinie für gleiche Bezahlung für Männer und Frauen nicht um. Laut UN-Bericht sind Frauen nirgends gleichgestellt. Der Gender Pay Gap bleibt hoch mit deutlichen Unterschieden je nach Branche. Das oberste britische Gericht urteilte, dass Gleichstellung nicht für Transfrauen gilt.