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Artikel · Mittwoch, 9. September 2026

HR und Arbeitswelt · Branchen-Briefing

Die drei wichtigsten Stories, die HR und Arbeitswelt heute prägen, geschrieben für jemanden, der bereits in der Branche arbeitet: Regulierung, M&A, neue Marktteilnehmer, wichtige Filings und Präzedenzfälle. Fachpublikation (z.B. Fachpresse, Behördenquelle, Gerichtsakten) direkt zitieren, damit ich nachrecherchieren kann.

Von Marius BongartsBusiness82 Ausgaben
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HR und Arbeitswelt · Branchen-Briefing
Mittwoch, 9. September 2026
HR und Arbeitswelt · Branchen-Briefing

KI-Förderung beschleunigt, Schweizer Arbeitsrecht schärft Grenzen

1 Min. Lesezeit

BMAS verdoppelt KI-Förderung

Das BMAS verdoppelt seine KI-Investitionen in der Arbeitswelt.

Bundesministerin Bas baut ein Forschungsnetzwerk von 25 Einrichtungen auf, um zu testen, wie digitale Technologien Beschäftigung sichern statt abbauen – mit Bewerbungsfrist 14. Oktober 2026 [Quelle: BMAS]. Parallel läuft eine europaweite Studie zu Digitalisierungspotenzialen speziell für KMU und inklusive Erwerbstätigkeit. Der Fokus liegt explizit auf Jobumbau: Mitarbeiter qualifizieren statt Stellen streichen.

Unternehmen sollten ihre KI-Pilotprojekte bis Mitte Oktober einreichen – Förderung ist noch erreichbar.

Schweiz: Präsenzeit ist Arbeitszeit

Das Schweizer Arbeitsrecht zieht die Grenzen enger.

Das Bundesgericht bestätigte jüngst, dass Präsenzverpflichtungen für Hausangestellte als bezahlte Arbeitszeit zu qualifizieren sind – ein Urteil mit enormen Lohnfolgen [Quelle: Arbeitsrecht-Aktuell]. Ein weiteres Gericht klärte, dass unechte Abrufarbeit die Fahrt zum Arbeitsort nicht einrechnet, während die Covid-Impfpflicht für Flugpersonal bestätigt wurde. Diese Urteile signalisieren, dass klassische Kategorisierungen (Reisezeit, Präsenz, Abruf) sachlich und restriktiv ausgelegt werden.

Arbeitgeber müssen ihre Modelle für Hausangestellte und atypisch Beschäftigte überprüfen – Nachzahlungsrisiken steigen.

KI-Bewerbungstools brauchen echte Überprüfung

Abnicken reicht nicht mehr – die DSGVO verlangt echte Kontrolle.

Artikel 22 der DSGVO und die EU-KI-Verordnung zwingen HR-Teams, Bewerbungsentscheidungen inhaltlich zu prüfen, nicht nur routinemäßig zu bestätigen [Quelle: LTO]. Je stärker die KI das Ergebnis vorzeichnet, desto substanzieller muss die menschliche Überprüfung ausfallen – wer das ignoriert, riskiert Schadensersatz bis zu drei Monatsgehältern pro abgelehrtem Kandidat. Historische Trainingsdaten perpetuieren frühere Diskriminierungen; der Verdacht genügt, um die Beweislast umzukehren.

HR sollte vor dem ersten KI-Einsatz Datenstrategie und Auditpflichten intern klären.

Quellen
BMAS: Startseite der Internet-Plattform des Bundesministeriums für ...
BMAS: Startseite der Internet-Plattform des Bundesministeriums für ...
13 hours ago ... Arbeitsrecht. Aktuelles und Übersicht: Arbeitsrecht. Arbeitnehmerrechte ... Ziele, Regeln, Änderungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende · FAQ zur Umgestaltung ...
bmas.de
KI-Zusammenfassung

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales fördert den Einsatz von Künstlicher Intelligenz in der Arbeitswelt durch mehrere Initiativen: Ein europaweit ausgeschriebener Forschungsauftrag untersucht das Potenzial digitaler Technologien für mehr Teilhabe am Arbeitsleben, insbesondere für KMU. Das BMAS hat zudem ein Förderprogramm für den "produktiven und beschäftigungsorientierten Einsatz von KI in Wirtschaft und Arbeit" aufgelegt, mit Bewerbungsfrist bis 14. Oktober 2026. In 25 Einrichtungen in Deutschland, schwerpunktmäßig in Bremen und Duisburg, sollen Wissenschaftler erforschen, wie technische Innovationen den künftigen Sozialstaat beeinflussen. Bundesministerin Bärbel Bas betont, dass es beim KI-Einsatz um "Jobumbau" statt Jobabbau geht, um den Standort Deutschland zu stärken und Arbeitsplätze zu sichern.

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Arbeitsrecht-Aktuell
Arbeitsrecht-Aktuell
13 hours ago ... Georges Chanson, Fachanwalt SAV Arbeitsrecht, CHANSON Anwalt, www.arbeitsrechtler.ch Covid-Impfpflicht für Flight Attendants der Swiss auch vom Bundesgericht ...
arbeitsrecht-aktuell.ch
KI-Zusammenfassung

Mehrere aktuelle Gerichtsurteile prägen die Schweizer Arbeitsrechtspraxis: Das Bundesgericht bestätigte die Covid-Impfpflicht für Flight Attendants der Swiss, ein Arbeitsgericht entschied, dass Präsenzeit von Hausangestellten als Arbeitszeit zu qualifizieren ist und damit erhebliche Lohnforderungen schützt, und ein weiteres Urteil klärte, dass bei unechter Arbeit auf Abruf die Fahrt zum Arbeitsort nicht zu vergütende Reisezeit darstellt. Daneben werden formelle Anforderungen bei missbräuchlichen Kündigungen nach Art. 336b OR sowie grundlegende Berechnungsfragen zu Ferienlohn, Arbeitszeit und Kündigungsfristen diskutiert, wobei die sachliche Anwendung des Arbeitsgesetzes und die Unterscheidung zwischen verschiedenen Arbeitszeitmodellen zentral sind.

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Über Nacht zusammengestellt von MorningMail.aiZugestellt um 19:50