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Artikel · Samstag, 26. September 2026

HR und Arbeitswelt · Branchen-Briefing

Die drei wichtigsten Stories, die HR und Arbeitswelt heute prägen, geschrieben für jemanden, der bereits in der Branche arbeitet: Regulierung, M&A, neue Marktteilnehmer, wichtige Filings und Präzedenzfälle. Fachpublikation (z.B. Fachpresse, Behördenquelle, Gerichtsakten) direkt zitieren, damit ich nachrecherchieren kann.

Von Marius BongartsBusiness82 Ausgaben
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HR und Arbeitswelt · Branchen-Briefing
Samstag, 26. September 2026
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BGH schränkt Einzelrichter ein – zivilrechtliche Beschwerde neu

1 Min. Lesezeit

BGH: Richter-Kompetenzen geklärt

Ein Einzelrichter darf nicht allein entscheiden und gleichzeitig die Beschwerde zulassen.

Der Bundesgerichtshof hat am 16. September 2026 in Az. V ZB 35/26 entschieden, dass bei grundsätzlich bedeutsamen Fällen das gesamte Verfahren auf die Zivilkammer übertragen werden muss [Quelle: AnwaltVergleich]. Ein Verstoß gegen diese Pflicht verletzt Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG und führt zur Aufhebung der Entscheidung – das Bundesverfassungsgericht muss den Fehler von Amts wegen beachten. Das betrifft alle Zivilsachen mit Beschwerde zum Landgericht: Zwangsversteigerungs-, Grundbuch-, Kosten- oder Vollstreckungssachen.

Beschlüsse von Einzelrichtern mit gleichzeitiger Rechtsbeschwerdezulassung sind nun regelmäßig fehlerhaft und werden beim BGH aufgehoben.

Quellen
BGH: Einzelrichter darf Rechtsbeschwerde nicht selbst zulassen
BGH: Einzelrichter darf Rechtsbeschwerde nicht selbst zulassen
23 hours ago ... Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hob den Beschluss des Landgerichts Amberg auf und verwies die Sache zur erneuten Entscheidung zurück. Inhaltlich zur Frage der ...
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KI-Zusammenfassung

Der Bundesgerichtshof hat am 16. September 2026 entschieden, dass ein Einzelrichter am Landgericht eine Beschwerde nicht allein entscheiden darf und gleichzeitig die Rechtsbeschwerde zulassen darf, wenn er die Sache für grundsätzlich bedeutsam hält (Az. V ZB 35/26). In solchen Fällen muss das Verfahren zwingend auf die gesamte Zivilkammer übertragen werden. Ein Verstoß gegen diese Pflicht verletzt das Verfassungsgebot des gesetzlichen Richters nach Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG und führt zur Aufhebung der Entscheidung. Das Bundesverfassungsgericht muss diesen Fehler von Amts wegen beachten, unabhängig davon, ob eine Partei ihn rügt. Die Entscheidung betrifft alle Zivilsachen, in denen eine Beschwerde zum Landgericht führt, etwa in Zwangsversteigerungs-, Grundbuch-, Kosten- oder Vollstreckungssachen. Praktisch bedeutet dies, dass Beschlüsse von Einzelrichtern mit gleichzeitiger Rechtsbeschwerdezulassung regelmäßig fehlerhaft sind und beim BGH aufgehoben werden, auch wenn die inhaltliche Frage ungeprüft bleibt.

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Über Nacht zusammengestellt von MorningMail.aiZugestellt um 19:50