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Artikel · Montag, 24. August 2026

HR und Arbeitswelt · Branchen-Briefing

Die drei wichtigsten Stories, die HR und Arbeitswelt heute prägen, geschrieben für jemanden, der bereits in der Branche arbeitet: Regulierung, M&A, neue Marktteilnehmer, wichtige Filings und Präzedenzfälle. Fachpublikation (z.B. Fachpresse, Behördenquelle, Gerichtsakten) direkt zitieren, damit ich nachrecherchieren kann.

Von Marius BongartsBusiness82 Ausgaben
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HR und Arbeitswelt · Branchen-Briefing
Montag, 24. August 2026
HR und Arbeitswelt · Branchen-Briefing

HR und Arbeitswelt · Branchen-Briefing

1 Min. Lesezeit

Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 29. Januar 2026 (Az. 2 AZR 128/25) entschieden, dass die bloße Kenntnisnahme durch einen Stempelvermerk auf dem Anhörungsschreiben keine ordnungsgemäße Stellungnahme der Schwerbehindertenvertretung (SBV) darstellt. Das Gericht präzisierte, dass bei Kündigungen schwerbehinderter Arbeitnehmer eine einwöchige Stellungnahmefrist für die SBV gilt (analog § 102 Abs. 2 BetrVG), die auch während der Probe- oder Wartezeit eingehalten werden muss. Eine Kündigung, die vor Ablauf dieser Frist ausgesprochen wird, ist unwirksam. Die Arbeitgeberin hätte nachfragen müssen, ob sich die SBV noch äußern möchte, bevor die Kündigung vor Fristablauf wirksam wird. [Quelle: haufe]

(empty string) [Quelle: ra-kotz]

Clemens Leitner berät vorwiegend europäische Unternehmen bei Investitionsvorhaben in der Asien/Pazifik Region mit besonderem Fokus auf Singapur. Seine Beratungsschwerpunkte liegen dabei insbesondere im allgemeinen Gesellschafts- und Vertragsrecht. [Quelle: luther-lawfi]

Quellen
BAG-Urteil zu Kenntnisnahme einer Kündigung durch SBV - Haufe
BAG-Urteil zu Kenntnisnahme einer Kündigung durch SBV - Haufe
10 hours ago ... Im Oktober 2023 erschien der Arbeitnehmer an drei Tagen verspätet zur Arbeit. Aufgrund dessen fand ein Personalgespräch statt. Anschließend empfahl der ...
haufe.de
KI-Zusammenfassung

Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 29. Januar 2026 (Az. 2 AZR 128/25) entschieden, dass die bloße Kenntnisnahme durch einen Stempelvermerk auf dem Anhörungsschreiben keine ordnungsgemäße Stellungnahme der Schwerbehindertenvertretung (SBV) darstellt. Das Gericht präzisierte, dass bei Kündigungen schwerbehinderter Arbeitnehmer eine einwöchige Stellungnahmefrist für die SBV gilt (analog § 102 Abs. 2 BetrVG), die auch während der Probe- oder Wartezeit eingehalten werden muss. Eine Kündigung, die vor Ablauf dieser Frist ausgesprochen wird, ist unwirksam. Die Arbeitgeberin hätte nachfragen müssen, ob sich die SBV noch äußern möchte, bevor die Kündigung vor Fristablauf wirksam wird.

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Urteilsdatenbank - Archiv Urteile - Rechtsanwälte Kotz
Urteilsdatenbank - Archiv Urteile - Rechtsanwälte Kotz
8 hours ago ... ... Arbeit verweigerte (Az.: 7 Sa 1467/08). Das Urteil von 2009 unterstreicht, dass Arbeitnehmer nach einer Vorbehaltserklärung gemäß § 2 KSchG bis zur ...
ra-kotz.de
KI-Zusammenfassung

(empty string)

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Clemens Leitner, LL.M. (UCL) | Luther Lawfirm
Clemens Leitner, LL.M. (UCL) | Luther Lawfirm
12 hours ago ... Inhaltliche Schwerpunkte. Corporate/M&A. │. Singapur. Clemens Leitner berät ... Fusionen und Übernahmen sowie Wertpapierrecht tätig zu sein. Im Jahr 2024 ...
luther-lawfirm.com
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