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Die E-Evidence-Verordnung (EU 2023/1543) ist seit dem 18. August 2026 vollständig anwendbar und schafft einen einheitlichen Rechtsrahmen für grenzüberschreitenden Zugriff auf elektronische Beweismittel in strafrechtlichen Ermittlungen. Deutschland hat die Umsetzung mit dem Elektronische-Beweismittel-Umsetzungs- und Durchführungsgesetz (EBewMG) abgeschlossen und verfügt über die erforderliche technische Infrastruktur; zentrale Behörde ist das Bundesamt für Justiz (BfJ), das Benennungs- und Mitteilungspflichten überwacht und bei Verstößen Geldbußen bis 500.000 Euro oder bis 2 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes verhängen kann. Allerdings zeigt sich eine erhebliche Diskrepanz: Nur 193 Diensteanbieter haben sich beim BfJ registriert, während die Bundesregierung ursprünglich von etwa 9.000 betroffenen Anbietern ausgegangen war.
Auf europäischer Ebene ist die Umsetzung fragmentiert – nur zwölf Mitgliedstaaten haben Vorschriften verabschiedet, weitere sechs arbeiten an Gesetzentwürfen, während neun Mitgliedstaaten keine erkennbare Umsetzungsaktivität zeigen. Besonders kritisch ist die Situation bei Irland, wo große US-amerikanische Technologieunternehmen ansässig sind, da dort noch keine gesetzlichen Grundlagen für Anordnungs- und Validierungsbehörden bestehen. Diensteanbieter müssen einen designierten Adressaten in der EU benennen, der Anforderungen innerhalb von zehn Tagen (oder acht Stunden bei Notfällen) bearbeiten kann, und sollten interne Prozesse für schnelle Weiterleitung, Datenlokalisation und technische Umsetzung von Sicherungsanordnungen etablieren. [Quelle: heuking]
AI analyzes, makes recommendations, and helps make decisions. But who bears the consequences if it makes a mistake? KPMG Law experts Vincent Manthey and Sabrina Riesenbeck explain what the Business Judgment Rule has to do with artificial intelligence, why documentation is vital, and when the attitude of “IT will take care of it” becomes dangerous. […] [Quelle: kpmg-law]
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